D & O – Directors and Officers Liability Insurance

Abgrenzungen

Abgrenzung zu anderen Versicherungen Allgemeine Haftpflichtversicherung =   Versicherung der finanziellen Risiken aus ausservertraglicher Haftung Berufshaftpflichtversicherung =   Versicherung der finanziellen Risiken aus Pflichtverletzung in Ausübung des... weiterlesen

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Checklisten

Checkliste „Handlungsbedarf für Risiko- und Versicherungsmanagement“  Auf die Agenda eines Risikoprofils sollten – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – folgende Themen gesetzt werden: Risikoanalyse Dokumentierung der... weiterlesen

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Exkurs: Stiftungsratshaftpflichtversicherung

Angesichts der besonderen Funktion und Aufgaben empfiehlt es sich nicht, die Haftung der Stiftungsräte in eine „D&O-Deckung“ mit einzubeziehen. Vielmehr sollte zur Risikodeckung eine eigene... weiterlesen

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Exkurs: Berufshaftpflichtversicherungen

Bei den freien Berufsgattungen und den Revisoren besteht entweder eine gesetzliche Versicherungspflicht oder zumindest eine Obliegenheit. Bei einzelnen Berufsorganisationen ist sogar eine standesrechtliche Versicherungspflicht vorgesehen.... weiterlesen

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Glossar

Gegenstand Grundlage Beschreibung Rechtsträger FusG 2 lit. a Abstrakte Bezeichnung aller Rechtsformen Gesellschaften FusG 2 lit. b Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine und Genossenschaften (ohne Vorsorgeeinrichtungen)... weiterlesen

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Anbieter

In Europa bieten derzeit folgende Versicherer D&O-Versicherungen an: Abraxas Insurance Swiss Underwriting Center Tödistrasse 48 CH-8022 Zürich Tel: 044 206 40 08 Fax: 044 206... weiterlesen

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Vermeidung der Regress-Vereitelung

Organe sollten nicht auf Regressansprüche gegen Mitorgane zu Lasten des Versicherers verzichten. Ein trotzdessen erfolgter Verzicht kann Folgen zeitigen (Leistungsreduktion, Schadenersatz etc.).... weiterlesen

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Selbstbehalte

Die Versicherer sehen Selbstbehalte vor, und zwar Selbstbehalte zu Lasten des versicherungsnehmenden Unternehmens der Organpersonen. Meistens werden Selbstbehalte individuell festgesetzt. Der Standardselbstbehalt beträgt in der... weiterlesen

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Schadenanzeigepflicht

Die Versicherungsnehmerin und/oder die Organe und Kadermitarbeiter haben das Schadenereignis meist innert bestimmter Frist, nach VVG binnen 2 Jahren, dem Versicherer anzuzeigen.... weiterlesen

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Anzeige veränderter Verhältnisse

Viele Versicherer verlangen, dass die Versicherungsnehmerin Veränderungen, die eine Reflex auf den Versicherungsvertrag und seine Deckung haben, zu melden sind.... weiterlesen

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Temporale Deckungsbegrenzung

Die D&O-Versicherungen sind meistens befristet, eventuell mit Verlängerungsoption automatischer Vertragsverlängerung. Grundsätzlich müssen schädigendes Ereignis und Schadensgeltendmachung während der Versicherungsdauer stattfinden. Ausnahmen: siehe Deckungs-Erweiterungen – sachlich... weiterlesen

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Deckungs-Ausschlüsse

Auch bei D&O-Versicherungen gibt es Deckungsausschlüsse. Dabei wird differenziert zwischen: Allgemeinen Deckungs-Ausschlüssen: Eigenschaden-Ausschluss (D&O-Versicherung ist keine Kaskoversicherung) je Versicherer unterschiedlich, von Ausschluss über Teilersatz bis... weiterlesen

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Deckungs-Erweiterungen

Bei entsprechender Versicherungsvertrags-Abrede können in die Deckung mit einbezogen werden: Personell mitangeklagte Mitarbeiter Ehegatten, Erben und Vertreter der beklagten Organe und Kadermitarbeiter mitversicherte Tochtergesellschaften, deren... weiterlesen

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Deckung

Personenkreis Der Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge Klagen folgender Kläger: Aufrechtstehende Versicherungsnehmerin Dritte Behörden infolge Gesetzesverletzungen Aktionäre im Namen der Gesellschaft Grossaktionäre (major shareholders) Minderheitsaktionäre... weiterlesen

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Versicherte Personen

Die D&O-Deckung gilt in der Regel für alle exekutiven Organe (strategische und operative Führungsebene), nämlich: Mitglieder des Verwaltungsrates Mitglieder der Geschäftsleitung Höhere leitende Angestellte, welche... weiterlesen

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Versicherte Gesellschaften

Grundsätzlich geniessen die Organe und das Kader der Versicherungsnehmerin Versicherungsschutz. Ist eine Muttergesellschaft Versicherungsnehmerin, so gilt die Deckung auch für: Tochtergesellschaften Mindestbeteiligung ev. automatische Versicherungsdeckung... weiterlesen

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Versicherungsnehmerin

Versicherungsnehmerin ist die Gesellschaft, deren Organe D&O-versichert sind. Tendenz Nicht nur Grossunternehmen, sondern auch KMU (PME) decken zusehends ihre D&O-Risiken ab. Prämienaufteilung USA: 90 %... weiterlesen

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Abschluss

Der Abschluss von D&O-Versicherungen ist komplex und zeitaufwändig. Underwriting-Prozess Mit Vorteil wird dafür ein erfahrener Versicherungsbroker beigezogen, der als Entscheidungsgrundlage die Bedürfnisse der Versicherungsnehmerin abklärt,... weiterlesen

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Versicherungstyp

Die D&O-Versicherung ist eine typische Haftpflichtversicherung (Vermögensschadenversicherung).... weiterlesen