Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen

Ziele

Aus Sicht des FB-begünstigten Arbeitnehmers stehen folgende Ziele im Vordergrund: Erhöhung des frei verfügbaren Einkommens Sicherheitsbedürfnisse finanzielle Vorsorge nach Pensionierung, bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod Annehmlichkeiten... weiterlesen

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Motive

Attraktivitätssteigerung von Stelle bzw. Arbeitgeber... weiterlesen

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Muster

Muster Fringe Benefits „Gesundheits-Check“ Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen jährlichen medizinischen Gesundheits-Checks bei freier Arztwahl auf Kosten des Arbeitgebers. Muster Fringe Benefits „Geschäftsfahrzeug“ Der... weiterlesen

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Checklisten

Checkliste: Relation von Attraktivität und Kosten Checkliste Fringe Benefits: Relation von Attraktivität und Kosten (PDF, 55 KB) Checkliste: Fringe Benefits-Ziele Arbeitnehmer Erhöhung des verfügbaren Einkommens... weiterlesen

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Literatur

Empfehlenswerte Literatur KAPPEL H. / USCHATZ PH., Variable Kaderentlöhnung – Erfolg und Leistung honorieren, Zürich 1992 WAGNER DIETER / GRAVERT ACHIM / LANGMEYER HEINER, Cafeteria-Modelle:... weiterlesen

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Fazit

Fringe Benefits sind aus Sicht des Arbeitnehmers eine willkommene Gegenleistung zur Reduktion der Kosten seines privaten Lebensunterhalts. Für den Arbeitgeber mit vielen Arbeitnehmern entstehen dadurch... weiterlesen

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Fringe Benefits und Steuern

Grundlagen Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung, vom 21.12.2007, Hrsg. Schweizerische Steuerkonferenz / Eidg. Steuerverwaltung [kurz: Wegleitung SSK/ESTV] Bericht der Arbeitsgruppe Lohnausweis zum... weiterlesen

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Periodische Überprüfung

Eine periodische FB-Überprüfung hat die Einflussgrössen zu berücksichtigen: Veränderte Rechtsgrundlagen? Nachfragesitutation auf dem Arbeitsmarkt Entwicklung der Fringe Benefits in der Branche bzw. in anderen Unternehmen... weiterlesen

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Aufsetzung und Pflege des Fringe-Benefit-Programms

Aufsetzung und Aktualisierung des FB-Programms lassen sich nach folgenden Entscheidungskriterien bewerkstelligen: Aufnahme zB FB, die die Konkurrenzunternehmen bieten zB FB, die das eigene Personal wünscht... weiterlesen

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Gestaltung

Einleitung Es ist zu empfehlen, dass das Fringe Benefits-Programm unternehmensspezifisch zugeschnitten wird. Vielfach „wachsen“ solche Fringe Benefits-Programme historisch. Von Zeit zu Zeit prüfen alle Unternehmen... weiterlesen

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Cafeteria-Ansatz

Der sog. „Cafeteria-Ansatz“ ist Lösungsansatz, der dem FB-berechtigten Arbeitnehmer insofern ein Gestaltungsrecht (sog. „Cafeteria-Option“) einräumt, die Fringe Benefits (FB) innerhalb einer bestimmten Bandbreite nach den... weiterlesen

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Voraussetzungen

Entstehung U.E. gelten die analogen Regeln für die Erhebung eines FB-Anspruchs: Abrede (mündlich, schriftlich, stillschweigend, konkludent) Usanz Wiederholte Leistung Betriebsübung Lohn und Anspruch? Es stellt... weiterlesen

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Beliebtheit

Das Beliebtheits-Ranking für Fringe Benefits (FB) sieht grob gesehen wie folgt aus: Arbeitszeit-Reduktion Soziale Sicherheit Vergünstigungen Mitarbeiteraktien / Sparpläne Vaterschaftsurlaub... weiterlesen

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Arten

Die gebräuchlichsten Fringe Benefits (FB) sind: Fringe-Benefits-Arten Lebensqualitätsvorteile             Reduzierte Arbeitszeit für Arbeitnehmer vorteilhafte Arbeitszeitmodelle Mehr Ferien Zusätzliche Feiertage Sabbatical... weiterlesen

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Klassifizierung

Die unterschiedlichen Fringe Benefits (FB) können wie folgt klassifiziert werden: Konditionsvorteile Abgeltung in Freizeit Vorsorgeleistungen Gewinn- und Vermögensbeteiligung Sach- und Dienstleistungen... weiterlesen

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Verbreitung

Die Unternehmenspraxis, seinen Mitarbeitern Lohnnebenleistungen in Form von Fringe Benefits zu bieten, findet in der Schweiz zunehmende Verbreitung. Gemäss Bundesamtes für Statistik (BFS) erhöhte sich... weiterlesen

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Rechtsnatur

Gehaltsnebenleistung gleich einer Sonderprämie Weiterführende Informationen » Gratifikation: Sonderprämie... weiterlesen

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Begriffe und Abgrenzungen

Lohn =   Entgelt für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft » Informationen zu Lohnforderungen Bonus =   leistungs- und / oder erfolgsabhängige Zusatzvergütung zum Lohn » Informationen zu... weiterlesen

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Gesetzliche Grundlagen

Analoge Anwendung von OR 322d (Gratifikation): Art. 322d OR 4. Gratifikation 1 Richtet der Arbeitgeber neben dem Lohn bei bestimmten Anlässen, wie Weihnachten oder Abschluss... weiterlesen