Inhaltsverzeichnis
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Beim Gesamteigentum wird unterschieden in „Gesamteigentum im weiteren Sinne“ (i.w.S.) und in „Gesamteigentum im engeren Sinne“ (i.e.S.). Gesamteigentum i.w.S. umfasst das Miteigentum und das Gesamteigentum... weiterlesen
BESSENICH BALTHASAR, Etwas Praktisches zur Ehegattengesellschaft und zum gemeinsamen Eigentum im Allgemeinen, in: Jusletter 14. Januar 2013. BISANG RAYMOND L., Die Zwangsverwertung von Anteilen an... weiterlesen
Da Gesamthandschaften grundsätzlich keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen (vorbehalten die spez. Quasipersönlichkeit von Kollektivgesellschaften (KLG) und Kommanditgesellschaften (KMG)), sind sie keine Steuersubjekte. Diese Ausgangslage löst folgende... weiterlesen
Für Gesamthandschaften gelten wegen fehlender Rechts- und Prozessfähigkeit eingeschränkte Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten: Betreibung Grundsatz Gesamthandschaften sind wegen fehlender Rechts- und Prozessfähigkeit grundsätzlich nicht betreibungsfähig Der Gläubiger hat... weiterlesen
Da der Gesamthandschaft die Rechtspersönlichkeit fehlt, geht ihr auch grundsätzlich die Parteifähigkeit ab. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinschaft im Prozessfalle nicht selber klagen... weiterlesen
Weil der Gesetzgeber die auf persönlichem Verhältnis aufbauende Gesamthandgemeinschaft auf Dauer schützen und erhalten wollte, ist es den Mitgliedern der Gemeinschaft grundsätzlich verwehrt, die Teilung... weiterlesen
Für Gesamthandschaften gelten folgende Haftungsprinzipien: Externe Haftung Haftung für Schulden der Gemeinschaft Grundsätze Gesamthandschaften können sich infolge ihrer fehlenden Rechtsfähigkeit weder verpflichten, noch Schulden eingehen... weiterlesen
Die Überführung des einen Gesamthandverhältnisses unter Beibehaltung des Mitgliederbestandes in ein anderes, führt meistens nicht zu einer Eigentumsübertragung, sind doch die identischen Personen gesamthänderisch am... weiterlesen
Die Gesamthandgemeinschaft trifft ihre Entscheidungen grundsätzlich einvernehmlich, d.h. einstimmig. Das Einstimmigkeitsprinzip ist aber nur subsidiär: Sofern und soweit abweichende Regelungen oder Bedürfnisse bestehen, gilt folgendes:... weiterlesen
Anfänglich diente die Anlegung der Flurwege im Allgemeinen der Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und im Besonderen dem Übergang vom System des Flurzwanges (Dreifelderwirtschaft) zur individuellen Bodennutzung.... weiterlesen
Nicht Personen-, aber Quotenanonymität Keine fixen Beteiligungsquoten, weil die Gesamthandschaft in casu kein statisches Beteiligungsverhältnis ist Weiterführende Informationen Unterschiede Gesamteigentum / Miteigentum... weiterlesen
gemeinschaftliches Eigentum ohne externe Bekanntgabe der Beteiligungsquote Weiterführende Informationen Unterschiede Gesamteigentum / Miteigentum... weiterlesen
Gesamteigentum = Das Gesamteigentum ist gemeinschaftliches Eigentum, bei welchem unter den Beteiligten eine bestimmtes Gemeinschaftsverhältnis (numerus clausus) besteht und dieses nur durch die bzw. in der Gemeinschaft ausgeübt wird.... weiterlesen
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Nachfolgend finden Sie Dokumente zum Thema Miteigentum zum freien Download: Unterschiede von Gesamteigentum und Miteigentum... weiterlesen
Das Gesamteigentum ist in bei Vorliegen der Gesamthandtypen (Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaft, Gemeinderschaft, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft) wenn nicht unabdingbar so doch aus Gründen der Einheitlichkeit... weiterlesen
Nebst der gerichtlichen Auseinandersetzung bestehen auch Situationen, wo eine Amtliche oder Zwangsvollstreckungsrechtliche Auseinandersetzung stattzufinden hat: Amtliche Auseinandersetzung Amtliche Liquidation [vgl. ZGB 593 ff.] Amtliche Liquidation... weiterlesen
Für die strittige Auseinandersetzung unter den Gemeinschaftern ist der Richter zuständig: Vorfragenentscheide für strittige Fragen unter den Gesellschaftern Entscheidung Teilungsfragen und richterliche Teilungsvornahme anstelle Behörde,... weiterlesen
Da die oberwähnte Auseinandersetzungsordnung [vgl. Rechtsgrundlage] grundsätzlich dispositiver Art ist, können die Parteien in der Auseinandersetzungsvereinbarung selbst von den Rechtsgrundlage-Prinzipien abweichen, durch eine: Abschluss eines... weiterlesen