Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

Hilfskonkurs-Inventar

Über die Hilfskonkursmasse wird ein Konkursinventar erstellt. Die Hilfskonkursmasse besteht aus folgenden Aktiven: sämtliches Gemeinschuldner-Vermögen, das im Zeitpunkt des Anerkennungsentscheides in der Schweiz gelegen ist... weiterlesen

Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

Schuldenruf (Rumpfverfahren)

Das Konkursamt nimmt einen Schuldenruf vor (analog des summarischen Konkursverfahrens; SchKG 232 Abs. 2 Ziff. 2). die Meldefrist beträgt 30 Tage (SchKG 232 Abs. 2... weiterlesen

Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

Verteilung an privilegierte Gläubiger

Nach erfolgter Verwertung ist eine Verteilungsliste zu erstellen, aus welcher nach Massgabe des Kollokationsplans hervorgeht, in welchem Ausmass die Forderungen der privilegierten Gläubiger gemäss IPRG... weiterlesen

Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

Überschussverteilung an ausländische Masse

Einleitung Falls nach vollständiger Befriedigung der Forderungen der privilegierten Gläubiger ein Aktiven-Überschuss verbleibt, wird dieser, unter bestimmten Voraussetzungen, an die ausländische Konkursverwaltung ausbezahlt. Voraussetzungen Grundvoraussetzung... weiterlesen

Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

Kollokation

Privilegierte Gläubiger Zur Kollokation zugelassen sind die im Sinne von IPRG 172 Abs. 1 sog. privilegierten Gläubiger, nämlich: Pfandversicherte Gläubiger (SchKG 219 Abs. 1 –... weiterlesen

Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

Schuldenruf

Dem Konkursbeamten obliegt es, die Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes sowie die damit einhergehende Eröffnung des inländischen Hilfskonkursverfahrens über den Schuldner in den dafür vorgesehenen amtlichen... weiterlesen

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COMI

COMI ist die Abkürzung für „Center of Main Interests“ („Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen [des Schuldners]). Anlässlich der Revision des 11. Kapitels des IPRG (Konkurs und... weiterlesen

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Anerkennung

Die Anerkennung des ausländischen Konkursdekrets ist Grundvoraussetzung dafür, dass in der Schweiz ein Hilfskonkursverfahren durchgeführt und ein allfälliger Liquidationsüberschuss an die ausländische Konkursverwaltung ausgehändigt werden... weiterlesen

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Privilegierte Gläubiger

Im Hilfskonkursverfahren werden im Kollokationsplan privilegierte (bevorrechtigte) Gläubiger aufgenommen. Privilegierte Gläubiger sind (IPRG 172 Abs. 2): Pfandversicherte Gläubiger (SchKG 219 Abs. 1 – 3) Privilegierte... weiterlesen

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Hilfskonkursmasse

Die Hilfskonkursmasse ist die Konkursmasse des Hilfskonkursverfahrens und setzt sich zusammen aus sämtlichen in der Schweiz gelegenen Vermögenswerten (Aktiven) des Gemeinschuldners: Grundstücke Bewegliche Sachen Wertschriften,... weiterlesen

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Hilfskonkursverfahren

Das Hilfskonkursverfahren (früher in Lehre und Praxis – in Ermangelung eines gesetzlich definierten Begriffes – auch: Sekundärverfahren, Minikonkursverfahren oder IPRG-Konkursverfahren genannt) kommt zur Anwendung, wenn... weiterlesen

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Ausländische Konkursverwaltung

Die ausländische Konkursverwaltung ist die ausländische Behörde, welche gemäss der lex fori concursus, namentlich dem ausländischen formellen Konkursrecht für die Durchführung des (ausländischen) Hauptkonkurses zuständig... weiterlesen

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Hauptkonkursverfahren

Das Hauptkonkursverfahren ist das im Ausland eröffnete hauptsächliche Konkursverfahren über den Gemeinschuldner und wird von der ausländischen Konkursverwaltung geführt. Die Zuständigkeit, die Organisation und das... weiterlesen

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Ausländisches Konkursdekret

Das Ausländische Konkursdekret ist die Entscheidung eines ausländischen Gerichtes oder einer ausländischen Behörde, womit nach dem ausländischen Konkursrecht über einen Gemeinschuldner der Konkurs eröffnet wird.... weiterlesen

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Territorialitätsprinzip

Die Rechtsordnungen eines Staates, wie auch die Entscheidungen von Gerichten und Behörden eines Staates, entfalten ihre Rechtswirkungen grundsätzlich nur auf dem eigenen Staatsterritorium. Sieht ein... weiterlesen

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Überschuss

Melden sich auf den Schuldenruf hin privilegierte Gläubiger, welche in der Folge in den Kollokationsplan des Hilfskonkursverfahrens aufgenommen werden und resultiert nach Vollbefriedigung dieser Gläubiger... weiterlesen

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Hilfskonkurs-Verzicht

Melden sich auf den Schuldenruf hin keine privilegierten Gläubiger, so kann auf Antrag der ausländischen Konkursverwaltung auf ein Hilfskonkursverfahren verzichtet und der ausländischen Konkursverwaltung das... weiterlesen

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lex fori concursus

Die lex fori concursus ist das im Ausland am Ort des Hauptkonkurses geltende Konkursrecht. Unterschieden werden kann in der Regel zwischen formellem (ausländischem) Konkursrecht (hauptsächlich... weiterlesen

Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

Rechtsfolge der Nicht-Anerkennung

Wird die Anerkennung des ausländischen Konkursdekrets verweigert, so entfaltet das ausländische Konkursdekret für die Schweiz, d.h. für das in der Schweiz gelegene Schuldnervermögen keine Wirkungen.... weiterlesen

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Hilfskonkurs-Verzicht

Zweck Nach früherem Recht führte jede Anerkennung eines ausländischen Konkursdekretes notwendigerweise zu einem IPRG-Hilfskonkursverfahren. Mit dem anlässlich der Revision des 11. Kapitels des IPRG im... weiterlesen