Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen

Ziele

Forum der kollektiven Kapitalanlagen für institutionelle Grossanleger wie Versicherer und Pensionskassen sowie vermögenden Privatpersonen auf gesellschaftsrechtlicher Basis... weiterlesen

Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen

Motive

Verwirklichung bestimmter, organisationsbedingter Kapitalanlagen, die nur qualifizierten Anlegern offen stehen Qualifizierte Anleger Art. 10 KAG, Abs. 3 Als qualifizierte Anlegerinnen und Anleger im Sinne dieses Gesetzes... weiterlesen

Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen

GESELLSCHAFTERWECHSEL

Grundlagen KAG 105 KAG 82 Beim Gesellschafterwechsel ist zu unterscheiden zwischen Eintritt von Gesellschaftern Ausscheiden von Gesellschaftern Eintritt von Gesellschaftern Allgemein Eintritt originär oder durch... weiterlesen

Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen

Geschäftsführung

Grundlagen KAG 99 OR 599 KKV 119 Selbstorganschaft Die Geschäftsführung ist Komplementären-Sache. Bei mehreren Komplementären steht das Geschäftsführungsrecht grundsätzlich allen zu. Geschäftsführungsrecht umfasst nur Handlungen... weiterlesen

Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen

Gesellschafterbeschlüsse

Grundlagen KAG 99 KAG 105 Abs. 2 KAG 109 lit. a Gegenstand der Beschlüsse Gesellschafterbeschlüsse sind zwingend notwendig für alle wesentlichen Anlässe wie Genehmigung von... weiterlesen

Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen

GESELLSCHAFTER

Einleitung Das KAG und die KKV stellen hohe Anforderungen an die Gesellschafter einer KkK. Sie werden nachfolgend erläutert unter: Grundlagen Komplementär Kommanditäre Konkurrenzverbot Grundlagen Art. 98... weiterlesen

Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen

Rechtsnatur

Personenverbindung ohne eigene Rechtspersönlichkeit Gesamthandschaft Gesellschafter sind an allen Vermögenswerten der KkK unmittelbar zur gesamten Hand berechtigt KkK ist Institut und Produkt zugleich... weiterlesen

Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen

Begriff

Die Legaldefinition der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (kurz KkK) von KAG 98 lautet wie folgt: Art. 98 KAG: Begriff 1 Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen ist eine... weiterlesen

Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen

Literatur

MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 10. Auflage, Bern 2007 PEDRAZZINI F. A., Gesellschaftsrechtliche Entscheide, 4. Auflage, Bern 1998 RUEDIN ROLAND, droit des sociétés,... weiterlesen