Konkursinventar: Pfändbarkeit bzw. Konkursbeschlag bezüglich Vorsorgeguthaben der Säule 3a?
Vorsorgeguthaben der Säule 3a, welche dem Konkursiten bei Erreichen des Pensionsalters, aber vor Konkurseröffnung ausbezahlt wurden...... weiterlesen
Vorsorgeguthaben der Säule 3a, welche dem Konkursiten bei Erreichen des Pensionsalters, aber vor Konkurseröffnung ausbezahlt wurden...... weiterlesen
Feststellung der Masse... weiterlesen
Die Inventarisierung ist eine reine Verwaltungshandlung, ohne Drittwirkung(vgl. BGE 114 III 22). Die Beschlagsrechte treten nicht mit der Inventaraufnahme, sondern zuvor unmittelbar mit der Konkurseröffnung ein.... weiterlesen
Für die Geltendmachung des Vorzugsrechtsverlusts hat ein Mitgläubiger – vorausgesetzt die Konkursverwaltung weise das Pfandrecht nicht schon Amtes wegen ab – eine sog. Dritt-Kollokationsklage gegen... weiterlesen
Der die Inventaraufnahme verlangende Konkursgläubiger kann bereits sein Interesse an der Abtretung des Anspruchs für den Fall, dass die Masse eine Anspruchsverfolgung nicht beabsichtigt, gleichzeitig... weiterlesen
Gemeinschuldner verschweigt zu inventierende Forderungen oder Rechte Schuldner des Gemeinschuldners melden sich nicht als solche, trotz Konkurseröffnungspublikation mit Schuldenruf (vgl. SchKG 232 Abs. 2 Ziffer... weiterlesen
Gläubiger haben das Recht, nicht aber die Pflicht, die Konkursverwaltung auf verschwiegene Ansprüche und Rechte des Gemeinschuldners hinzuweisen. Weiterführende Informationen Beschwerderecht des Gläubigers bei Nichtaufnahme... weiterlesen
Einleitung Die Mitwirkungsrechte bezüglich der nicht ins Konkursinventar aufgenommenen Ansprüche und Rechte der Masse sind folgender Art: Grundsatz Anwendungsfälle Abtretungsbegehren, für den Fall, dass die... weiterlesen
Will die Konkursverwaltung Aktivansprüche nicht im Namen und auf Rechnung der Konkursmasse verfolgen, muss sie zuerst den Verfolgungsverzicht durch die Gläubigergesamtheit erwirken und anschliessend –... weiterlesen
HÄNZI BRIGIT, Die Konkursverwaltung nach schweizerischem Recht, Diss. Zürich 1979. KUHN ALEXANDER ERNST, Die Auskunftspflicht des Schuldners, Diss. Zürich 1956. LUSTERNBERGER URS, BSK, SchKG II,... weiterlesen
Hier finden Sie Musterformulare zum Thema Konkursinventar zum Download Inventar im Konkurs Inventar-Einlageblatt Inventar-Fruchtertrag Liegenschaften Inventar-Eigenumsansprachen... weiterlesen
Checkliste „Inventarstruktur“ Grundstücke Bewegliche Sachen Wertschriften, Guthaben und sonstige Ansprüche Barschaft Fruchtertrag... weiterlesen
Das Konkursinventar ist für die Konkursverwaltung und für die Gläubiger ein wichtiges Orientierungsmittel für die Feststellung der Masse. Es kommt ihm zudem eine Kontrollfunktion zu,... weiterlesen
Gegenüberstellung der Feststellungsmittel Gegenstand Aktiven Passiven / Konkursforderungen Erhebung Schuldnereinvernahme Aktivenruf (Aufforderung an die Schuldner des Gemeinschuldners, sich als solche zu melden) Bücher und Verzeichnisse... weiterlesen
Der Konkursit hat Anspruch auf billigen Unterhalt aus der Konkursmasse: Rechtsgrundlage SchKG 229 Abs. 2 Rechtsnatur Massaverbindlichkeit Einflussfaktoren Präsenzpflicht auf Verlangen der Konkursverwaltung Keine Einkommenserzielung... weiterlesen
Unter Strafandrohung stehen: Missachtung der Präsenzpflicht des Konkursiten (StGB 323 Ziffer 5) Missachtung der Auskunfts- und Herausgabepflicht Konkursit (StGB 323 Ziffer 4) Erwachsene Hausgenossen, bei... weiterlesen
Die Beschwerderechte sind beim Konkursinventar je nach Betroffenem unterschiedlich: Konkursit Unterhaltsbeitrag Der Konkursit kann gegen die Weigerung der Konkursverwaltung, ihm einen Unterhaltsbeitrag zu gewähren, Beschwerde... weiterlesen
Der bei der Konkursverwaltung zuständige Konkursbeamte hat das Konkursinventar zu unterzeichnen. KOV 29 Abs. 2 Der Konkursbeamte und die nötigenfalls zugezogenen Schätzer haben das Inventar... weiterlesen
Auch die von der Konkursverwaltung zugezogenen Schätzer haben am Ende das Konkursinventar zu unterzeichnen. KOV 29 Abs. 2 Der Konkursbeamte und die nötigenfalls zugezogenen Schätzer... weiterlesen
Richtigbefund Das Konkursinventar, welches aufgrund der in den Räumen des Gemeinschuldners vorgefundenen Gegenstände, seiner Angabe zu Gegenständen im Besitze Dritter und seiner Einvernahme (KOV 37)... weiterlesen