Inhaltsverzeichnis
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Fazit Das Lehrverhältnis basiert auf einem Geben und Nehmen sowie auf der Chemie der involvierten Parteien, d.h. dem Arbeitgeber, der verantwortlichen Fachkraft und der lernenden... weiterlesen
Nach Beendigung der Berufslehre hat der Arbeitgeber der lernenden Person ein Zeugnis auszustellen, welches enthält: die erforderlichen Angaben über die erlernte Berufstätigkeit die Dauer der... weiterlesen
Beendigung Der Lehrvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag (bis Ablauf der Lehrzeit). Weitere Beendigungsgründe können sein: Kündigung während der Probezeit fristlose Kündigung Aufhebung Aufhebung bei Ungültigkeit... weiterlesen
Lohn In Anbetracht der Legaldefinition von OR 344 ist die Tätigkeit der lernenden Person nicht notwendigerweise entgeltlich. Ist ein Lohn weder ausgeschlossen noch verabredet, so... weiterlesen
Andere Arbeiten und Akkordarbeiten Der Arbeitgeber darf die lernende Person zu anderen als beruflichen Arbeiten und zu Akkordlohnarbeiten nur so weit einsetzen, als solche Arbeiten... weiterlesen
Lernziel-Erreichung Die lernende Person hat alles zu tun, um das Lehrziel zu erreichen (OR 345 Abs. 1). Die gesetzliche Vertretung der lernenden Person hat den... weiterlesen
Die Probezeit darf betragen: nicht weniger als einen Monat nicht mehr als drei Monate beträgt drei Monate, wenn die Vertragsparteien keine Probezeit festgelegt haben kann... weiterlesen
Der Lehrvertrag ist von der zuständigen kantonalen Behörde zu genehmigen. Für die Genehmigung dürfen keine Gebühren erhoben werden (BBG 14 Abs. 3). Wird der Abschluss... weiterlesen
Der Gesetzgeber stellt für den Lehrvertrag folgende Inhaltsanforderungen: Art der beruflichen Bildung Dauer der beruflichen Bildung Lohn Probezeit Arbeitszeit Ferien (OR 344a Abs. 2) Judikatur... weiterlesen
Der Lehrvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Schriftform (OR 344a Abs. 1). Die Nicht-Beachtung der Schriftform hat aufgrund von OR 320 Abs. 2 und BBG... weiterlesen
Die Regeln des Lehrvertrags weisen im Verhältnis zu den allgemeinen arbeitvertraglichen Bestimmungen in folgenden Themen Besonderheiten auf: Form Vertragsinhalt Genehmigung Probezeit Lernziel-Erreichung Ausbildungspflicht Andere Arbeiten... weiterlesen
Der Lehrvertrag charakterisiert sich durch folgende Elemente: Ausbildungszweck Befristung bis zum Ablauf der Lehrzeit Ausbildungspflicht des Arbeitgebers Arbeitsbefreiung für Berufsschulenbesuch und Teilnahme an den Lehrabschlussprüfungen... weiterlesen
Praktikumsvertrag = Vertrag, der primär dem Sammeln praktischer Berufserfahrung dient und für das Erreichen einer übergeordneten Ausbildung vorgeschrieben ist zB Anwaltspraktikum zB Notariatspraktikum oder Bewährung... weiterlesen
Bundesverfassung BV 63 Gesetze Auch für die lernende Person sind die Regeln des Normalarbeitsvertrages anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 344 ff. (Der... weiterlesen
Allgemeines zum Lehrvertrag Der Lehrvertrag ist ein bedürfnisgerecht ausgestalteter Arbeitsvertrag, der den Besonderheiten des Lehrverhältnisses Rechnung trägt. Durch den Lehrvertrag verpflichten sich der Arbeitgeber, die... weiterlesen