Gesetzliche Grundlage
OR 725 Abs. 2 SchKG 219 Weiterführende Informationen Kapitalverlust und Überschuldung... weiterlesen
OR 725 Abs. 2 SchKG 219 Weiterführende Informationen Kapitalverlust und Überschuldung... weiterlesen
Der Rangrücktritt (nachgenannt kurz RR) ist ein Korrekturmittel zur Vermeidung der Benachrichtigung des Richters wegen Ueberschuldung (Ueberschuldungsanzeige). Mit dem RR verzichtet der Gläubiger, meist ein... weiterlesen
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Checkliste Checkliste: Rangrücktrittserklärung (PDF, 26 KB) Muster Muster: Rangrücktrittserklärung (PDF, 20 KB) Muster: Rangrücktrittserklärung (zugunsten eines einzelnen Gläubiger, zB Bank) (PDF, 14 KB)... weiterlesen
Rangrücktrittserklärung Beachten Sie folgendes: Der Rangrücktritt ist ein „Notbehelf“, der eine Verschnaufpause für die rechtliche und/oder betriebswirtschaftliche Unternehmenssanierung ermöglicht. Der Rangrücktritt ist kein Sanierungsinstrument. Ein... weiterlesen
Ein Rangrücktritt ist eine dornenvolle Angelegenheit: Es ist ein Behelf der oft kurzfristig zwischen Abschlusserstellung und Testat angewandt wird, um den Richter nicht benachrichtigen zu... weiterlesen
Verdecktes Eigenkapital Das zurückgestellte Darlehen wird funktionsbedingt unter die Steuerregeln des sog. verdeckten Eigenkapitals subsumiert. Verdecktes Eigenkapital wird bei den Kapitalsteuern für den Anteil am... weiterlesen
Erhält die Konkursverwaltung vom Rangrücktritt Kenntnis, kolloziert sie die zurückgestellte Forderung wie folgt: 3. Konkursklasse mit Nachrangvermerk Erlass einer Kollokationsverfügung, wonach die angemeldete rangrücktritts-belastete Forderung... weiterlesen
Die Zurückstellung der Verbindlichkeit ist in der Bilanz, im Anhang und im Revisionsbericht sowohl des Rangrücktritts-Schuldners als auch ggf. beim Rangrücktritts-Gläubiger auszuweisen. OR 663b nennt... weiterlesen
Beginn des Rangrücktritts Eine gesetzliche Grundlage zum Beginn des Rangrücktritts fehlt. Formal:Mit der Unterzeichnung der Rangrücktritts-Vereinbarung. Materiell:Unmittelbar mit der Überschuldungsfeststellung. Eine Rückdatierung ist mit zwingendem... weiterlesen
Abdeckungsumfang Der Rangrücktritt-Betrag hat abzudecken: die Unterdeckung zu Liquidationswerten (Mindestbetrag) eine Reserve (neue Verpflichtungen) ein zusätzliches Sicherheitspolster (Vorsichtsgebot) Bemessungszeitpunkt Zeitpunkt der Bemessung: Möglichst nahe am... weiterlesen
Formzwang Der Rangrücktritt ist schriftlich zu vereinbaren. Zusätzlicher Form- oder Verfahrenserfordernisse bedarf es jedoch nicht. Bestandteile des Rangrücktritts Der Rangrücktritt setzt sich aus mehreren Bestandteilen... weiterlesen
Vertretung Die Abschlusskompetenz liegt aufgrund von OR 718a Abs. 1 bei den zur Vertretung befugten Personen der schuldnerischen Gesellschaft. Art. 718a OR 2. Umfang und... weiterlesen
Die klassischen 5 Alternativen zum Rangrücktritt sind in der Praxis: Kapitalerhöhung Umwandlung des Fremdkapitals in Eigenkapital Gläubigerverzicht à fonds-perdu-Beitrag Gewährung eines neuen Darlehens mit gleichzeitigem... weiterlesen
Wirkung des Rankrücktritts Grundsätzliches Die vom Rangrücktritt erfassten Forderungen dürfen in der Regel (nachträglich) weder ganz noch teilweise zurückbezahlt, sichergestellt oder durch Verrechnung getilgt werden. In Stillhalteabkommen wird oft... weiterlesen
Der Rangrücktritt ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft Vertrag mit suspensivem Verzicht zugunsten Dritter unentziehbares Recht des Begünstigten. Die Rangrücktrittsforderung steht unter einer Bedingung (Suspensivbedingung/Bedingungseintritt = Konkurs... weiterlesen
Der Rangrücktritt – ein Instrument für die Überbrückung kurzfristiger Überschuldung. Der Rangrücktritt ist ein Korrekturmittel zur Vermeidung der Benachrichtigung des Richters wegen Überschuldung (Überschuldungsanzeige): Mit... weiterlesen