LAWINFO

Altlastenrecht

QR Code

Verwendung der Begriffe

Rechtsgebiet:
Altlastenrecht
Stichworte:
Altlastenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Belasteter Standort:

Standort, dessen Belastung von Abfällen stammt und eine beschränkte Ausdehnung aufweist (Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten – Altlasten-Verordnung, AltlV 2 Abs. 1). Er umfasst Ablagerungsstandorte, Betriebsstandorte und Unfallstandorte. Belastete Standorte können sanierungsbedürftig sein. Nicht sanierungsbedürftige Standorte können solange belassen werden, als die Belastungen nicht bewegt werden.

Altlasten

Altlasten sind sanierungsbedürftige belastete Standorte (qualifizierter Tatbestand). Sanierungsbedürftig ist ein belasteter Standort dann, wenn er zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führt oder wenn die konkrete Gefahr, dass solche Einwirkungen entstehen, besteht (AltlV 3 Abs. 2 und 3).

Altlasten unterscheiden sich in Ihrer Beschaffenheit nicht unbedingt von nicht sanierungsbedürftigen belasteten Standorten; der Unterschied liegt oft allein in ihrem Gefährdungspotential aufgrund ihrer speziellen Lage (z. B. im Bereich eines Grundwasservorkommens). Im Gebiet eines nicht sanierungsbedürftigen belasteten Standortes kann es auch sogen. Hotspots geben, d.h. Altlasten, die saniert werden müssen; in einem solchen Fall ist eine saubere Abgrenzung erforderlich, um unnötige Untersuchungs- und Deponiekosten zu vermeiden.

Dazu kommt, dass je nach möglichem gefährdetem Gut (z.B. Grundwasser oder Oberflächengewässer) die Grenzwerte, die einen belasteten Standort zu einer Altlast werden lassen, verschieden sind. Die Abgrenzung ist daher sehr differenziert zu betrachten.

Abfall

Wird das Material eines belasteten Standortes – sanierungsbedürftig oder nicht – ausgehoben, so wird es zu Abfall und muss vorschriftsgemäss entsorgt werden. Nachdem das Material einer Altlast die gleiche Beschaffenheit aufweisen kann, wie ein nicht sanierungsbedürftiger belasteter Standort, ist der Preis für die Deponierung oder Reinigung solcher Materialien derselbe.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.