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Anlegerschutz

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Überblick: Probleme in der Praxis

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

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Überblick: Probleme in der Praxis

Thema

Problem

Schwierigkeiten+ ev. Lösungsansätze

Anlagestrategie

Diversifikation

Nennung einer Bandbreite im VV-Vertrag in Prozenten (zB 35-50 % Aktien)

Risikoprofil

Diversifikation

Nicht Pflicht, sondern Kür

Retrozession

UVV:

Aufklärungspflicht über künftig zu erwartende Retrozessionen

Unterlassung

Anleger:

Frageobliegenheit

Unterlassung

Höhe

Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit, auch als Voraussetzung für einen Verzicht

Anleger-Verzicht

Sorgfältige Vertragsredaktion

Leitentscheid

Stillschweigender Verzicht wird als unzulässig erachtet

Weiterführende Informationen

www.retrozession.ch

Anlageehrlichkeit der Bank

Kein Churning

Kein Scalping

www.churning.ch

www.scalping.ch

Anlageehrlichkeit des UVV

Retrozessionen / Vereinbarung

Kein churning

Vorgängige Klärung mit Kunde

www.churning.ch

Empfehlungsehrlichkeit des Anbieters von Börsen- und Finanzbriefen

Kein Front running

www.front-running.ch

Anlegerehrlichkeit des Anlegers (mit sich und dem Bank-Berater bzw. UVV)

Grundverständnis der Kapitalanlage

Bewusstsein, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen

Laisser faire bei Regelverletzungen durch Bank oder UVV

Anleger denken immer, eine Regelverletzung gäben ihnen eine Option für den risikolosen Gewinn, wenn es gut geht und die Möglichkeit, die Bank oder den UVV haftbar zu machen, wenn sich der Fehler nachteilig auswirke; bei dieser eigennützigen Fehlernutzung vergessen die Anleger ganz, dass das Zuwarten eine Genehmigungswirkung auslöst!

Bank haftet bei Anwendung korrekter Sorgfalt nicht für Portefeuilleverluste

Bank bzw. UVV sollte auch mal eine solche Belehrung unterzeichnen lassen; vielleicht erfährt sie dann die Haltung des Anlegers näher oder deutlicher

Die Anleger-Gier

Jeder Anleger sollte sich jederzeit vergegenwärtigen

· Je höher die Rendite, je höher das Risiko

· Kapitalerhalt anstatt Kapitalzuwachs / manchmal ist auch ein Kapitalerhalt nicht ein Gewinn, aber doch ein „Erfolg“!

Anlegerschaden

Zeitpunkt der Schadensberechnung

Umstritten

Schadenshöhe

Negative Performance

· Versuche der Anleger, ihre Schäden den Kursverlusten anzunähern

· Benchmark bei ähnlich gelagerten Fonds zu suchen; ev. Nennung des der VV-Performance gegenüberzustellenden Fonds

Rechtsstreit

(Anlegerprozess)

· zeitaufwändig

· kostenintensiv

· nervenaufreibend

Anleger: falsche Vorstellungen über Ablauf und Komplexität von Schadensnachweisen und Schadenersatzprozessen

· Anlageberatungs-Mandate

Schwankendes Verhalten zwischen Beratung und Vermögensverwaltung / stillschweigender Vertragstypenwechsel? Klärung durch Schriftformklausel (Schriftform als Gültigkeitserfordernis)

· Zugangsfiktion (Problem

Banken/Transaktionsfehler:

Versuch, die Empfangsfiktion als Genehmigungsnachweis für auftragslose Transaktionen (Beratung) bzw. für die Geltendmachung nicht Anlage- bzw. Risikoprofil-gerechter Anlagen zu missbrauchen (Vermögensverwaltung)

· Genehmigungsfiktion

do.

· Kunden-/Anlegernähe

Anfreudung zwischen Anleger/Bankberater bzw. UVV schafft oft ein informelleres, aber unklareres Verhältnis mit (enttäuschen) Erwartungshaltungen, deren Aufarbeitung infolge Emotionalität dann vielfach nicht mehr möglich ist; Wahrung von Distanz und Respekt erforderlich

Gerichtsstand?

Ausländische Anleger: Klage am ausländischen Wohnsitz-Gerichtsstand, kraft Verbraucher- bzw. Konsumentenschutz (Verbrauchergerichtsstand)?

Schiedsklausel?

Verbindliche Vereinbarung: ununterzeichneten Banken-AGB genügen dem Schriftformerfordernis nicht

Vertrauenskrise

Systembedingte Vertrauenskrise

· Internet-Blase (2001)

· Subprime-Krise (2008)

· Währungskrise EURO bzw. USD (2011) resp. Frankenstärke

Anleger-Abzocke durch fee-intensive Fonds-Zeichnungen

Vermögensverwaltung

· Vermehrte Einflussnahme auf Anlageentscheide der Bank bzw.von UVV > nicht nur Festlegung von Anlage- und Risikoprofil, sondern auch Ausschluss bestimmter Anlagekategorien; es bleibt Vertrauenssache (auch solche Regelverletzungen sind dann anzutreffen)

· schnellere und konsequente Geltendmachung von Vertragsverletzungen

Auftritt des UVV

· Sachkunde

· Professionalität

· Transparenz

Vertrauensbildender regelmässiger und dokumentierter Verkehr, auch Besprechung von nicht sich wie gewünscht entwickelnder Positionen, schafft Vertrauen und vermeidet Klienten-Argwohn

Paradigmenwechsel

Kundensicht = Beratersicht; stärkere Einbindung des Kunden in den Beratungsprozess bzw. in die Anlageentscheide; Ausarbeitung individueller Lösungen anstelle der Anwendung sog. „Modell-Portfolios“ / Lebensphasen-bedingte Portfolio-Anpassungen / noch intensivere Auseinandersetzung mit dem „Markt-Timing“ / Kundenbeziehung contra Renditeoptimierung (Finden der richtigen „Balance“

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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