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Ausschlagung einer Erbschaft

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Schutz der Erben-Gläubiger: Ausschlagungs-Anfechtung

Rechtsgebiet:
Ausschlagung einer Erbschaft
Stichworte:
Ausschlagung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Ausschlagungs-Anfechtung durch einen Erben-Gläubiger sind gemäss ZGB 578 kumulativ:

  • Ausschlagung einer solventen Erbschaft durch den Schuldner
  • Überschuldung des ausschlagenden Schuldners zurzeit der Ausschlagung
  • Ausschlagung erfolgt in der Absicht, die Erbschaft dem Gläubiger zu entziehen
  • keine Sicherstellung der Gläubiger-Forderung durch den Schuldner
  • Anfechtung innerhalb 6 Monaten seit Ausschlagungserklärung

Durchsetzungsmittel

Die Anfechtung der Ausschlagung ist auf dem Klageweg durchzusetzen; es handelt sich dabei um eine erbrechtliche Gestaltungsklage.

Rechtsfolge

Bei erfolgreicher Durchsetzung des Anspruchs wird die ganze Erbschaft (und nicht etwa nur der auf den ausschlagenden Erben entfallenden Teil) amtlich liquidiert (ZGB 578).

Überschussverteilung

Verteilung des auf den ausschlagenden Erben entfallendes Anteils

Verteilungs-Kaskade:

  1. an anfechtende Gläubiger
  2. an nicht-anfechtende Gläubiger
  3. an Erben, die durch die Ausschlagung begünstigt worden wären

Verteilung der auf die übrigen Erben entfallenden Anteile

Die Anteile der übrigen Erben stehen diesen zu.

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