LAWINFO

Bankgarantie

QR Code

Garantiefall

Rechtsgebiet:
Bankgarantie
Stichworte:
Bankgarantie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In Lehre und Rechtsprechung wird hinsichtlich des Garantiefalls unterschieden in:

  • Eintritt formeller Garantiefall
    • Begünstigter kann Zahlung von Bank verlangen, wenn die im Garantievertrag enthaltenen Voraussetzungen erfüllt sind
  • Eintritt materieller Garantiefall
    • betrifft Valutaverhältnis zwischen Garantieauftraggeber und Begünstigtem
    • Bezeichnung des Risikos, welches mit der Bankgarantie abgesichert werden soll
    • Verwirklichung des mit der Bankgarantie abgesicherten Risikos, dass der Garantieauftraggeber nicht oder nicht richtig leistet
    • Unabhängigkeit des formellen vom materiellen Garantiefall
      • Bank zahlt, wenn Voraussetzungen des Garantievertrages erfüllt
      • Bank zahlt nicht im Hinblick auf Vorfälle im Valutaverhältnis
      • Garantieleistungspflicht auch, wenn die Hauptschuld des Garantieauftraggebers wider Erwarten nicht entstanden, nichtig oder anfechtbar sein sollte = Abstraktheit der Bankgarantie (auch: Nichtakzessorietät / Wegbedingung der Akzessorietät)

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.