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Betreibungsrückzug

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Rechtsfolge der Löschung

Rechtsgebiet:
Betreibungsrückzug
Stichworte:
Betreibung, Betreibungsrückzug
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hat der Gläubiger die Betreibung zurückgezogen und die Löschung verlangt, das das Betreibungsamt Dritten keine Kenntnis mehr von der Betreibung geben (BGE 126 III 476).

Ob die Zahlung vor oder nach dem Rückzug erfolgte, spiele keine Rolle.

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