LAWINFO

Betriebsstätte / Betriebstätte

QR Code

Funktionsverlagerungen

Rechtsgebiet:
Betriebsstätte / Betriebstätte
Stichworte:
Betriebsstätte, Betriebstätte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Deutschland hat am 17.07.2009 das Entwurfsschreiben „Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung“ veröffentlicht.

Als Beispiele für eine Funktionsverlagerung gelten:

  • Beendigung und Verlagerung der Tätigkeit eines Eigenproduzenten
  • Beendigung und Verlagerung der Tätigkeit eines Eigenhändlers
  • Umstellung eines Eigenhändlers zum Kommissionär
  • Umstellung eines Eigenproduzenten zum Auftragsfertiger
  • Auslagerung der Produktion auf einen Auftragsfertiger
  • Umstellung eines Auftragsfertigers zum Eigenproduzenten
  • Umstellung eines Kommissionärs zum Eigenhändler.

Deutsche Stammhäuser tun gut daran, vor Realisation solcher Funktionsverlagerungen die steuerlichen und administrativen Folgen genau abzuklären:

  • Inventur?
  • Bewertungen?
  • Nutzungsüberlassung?
  • künftige Verrechnungspreise?
  • Angemessene Lizenzsätze?
  • Entnahmefiktion?
  • Schätzungen der Finanzverwaltung?
  • Steuerfolgen?
  • uam

Weiterführende Informationen

  • Huber/Duss/Buck/Wolff, Entwicklungen im internationalen Steuerrecht, Ziff. 4.2, in SteuerRevue Nr. 12/2009, S. 880
  • Strunk/Kaminski, Funktionsverlagerungen in und von ausländischen Betriebsstätten und Personengesellschaften: Überlegungen zur (Nicht-)Anwendbarkeit der Grundsätze zum Transferpaket, in Steueranwalt International 2009/2010, S. 67 ff.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.