Es gibt auch Einzelfirmisten, die nur für wenige Auftraggeber tätig sind, zB für den früheren Arbeitgeber. Sie sind mangels breiteren Kundenportfolios als sog. Freelancer (freie Mitarbeiter) tätig. Dies kann zu rechtlichen, namentlich sozialversicherungsrechtlichen, Problemen führen.
Näheres dazu unter: » Freier Mitarbeiter / Freelancer
Weiterführende Informationen
» Problemstellungen beim Beschäftigungsverhältnis Freelancing
» Freelancer: Selbständigerwerbender oder Unselbständigerwerbender?
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