LAWINFO

Erbteilung / Erbteilungsvertrag

QR Code

Fazit zur Erbteilung

Rechtsgebiet:
Erbteilung / Erbteilungsvertrag
Stichworte:
Erbteilung, Erbteilungsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Erbteilung ist für die Erben eine komplexe bzw. herausforderungsreiche Angelegenheit.

Verschiedene Faktoren erschweren die Abwicklung:

  • Erbengemeinschaft:
    • Unterschiedliche Karrieren und Einstellungen der Erben zum Geld und zum Vermögen des Erblassers.
    • Einflussnahme zugeheirateter Personen auf die Entscheidfindung.
    • Offene „Ungleichbehandlungsrechnungen“ aus der Jugend oder der Zeit vor dem Tod des Erblassers.
    • Gleichbehandlungsproblematik bei nicht genügender Zahl Nachlassgegenständen, damit jedem Erben der gleiche Gegenstand zugewiesen werden kann.
    • Bewertungsfragen, insbesondere bei Objekten ohne Markt- oder Börsenwert:
      • Immobilien
      • Kunst
      • Unternehmensbeteiligungen
      • Landwirtschaftliche Liegenschaften
  • Fortgesetzte Erbengemeinschaft:
    • Veränderung der Verhältnisse in Bezug auf
      • Teilungsanordnungen des Erblassers
      • Nachlassgegenstände im Todeszeitpunkt
    • Informationsverlust in Bezug auf Dokumentengrundlagen vor dem und im Todeszeitpunkt.
    • Personelle Veränderungen:
      • Vorableben eines Erben (zB Nachkommen des Erblassers)
      • Ableben des überlebenden Elternteils (oft Teilungsaufschubsgrund)

Eine wesentliche Haltung für eine Erbteilung ist die, dass die Erben flexibel sowie in Zuteilung und Bewertung „pröbelnd“ ans Werk gehen. Objektvorteile haben vielleicht einen etwas höheren Anrechnungswert oder der Verkauf von Objekten, deren Übernahme von jedem Erben als Nachteil empfunden wird, verhindert Bewertungsdiskussionen usw.

Es ist meistens eine Frage des Wollens und nicht des Könnens. Persönlichkeitsstrukturen der Erben bzw. persönliche Blockaden lassen manchmal eine Erbteilung erst nach gewisser Zeit zu.

Es stellt sich dabei die Frage, ob aufwändiger Erledigungsdruck emotions- und kostengünstigerem Zuwarten weichen soll. Ohne Druck geht es manchmal besser. Die zeitliche Schranke mit Handlungsbedarf liegt einfach da, wo durch Zuwarten die Werterosion der Nachlassgegenstände überhandnimmt. Hier wird eine Erbteilungsklage unabdingbar oder zumindest ein Druckaufbau durch Einleitung des Schlichtungsverfahrens.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.