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Gastromiete

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Mietvertragsbeendigung infolge Fristablauf

Rechtsgebiet:
Gastromiete
Stichworte:
Gastromiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Befristetes Mietverhältnis

  • endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer, Eintritt des vereinbarten Termins oder Eintritt des vereinbarten Ereignisses.
  • ausserordentliche Kündigung immer möglich
  • weitere Kündigungsmöglichkeiten können vereinbart werden
  • wird es nach Ablauf stillschweigen fortgesetzt, wandelt es sich in ein unbefristetes Mietverhältnis (OR 266 Abs. 2)

Die Option auf Verlängerung des Mietvertrages

  • Recht einer Partei, durch Abgabe einer einseitigen Willenserklärung ein inhaltlich bereits fixiertes Vertragsverhältnis herbeizuführen
  • muss vertraglich eingeräumt werden
  • Optionserklärung ist unwiderruflich und bedingungsfeindlich
  • sog. unechte Option
    • eine Partei wird berechtigt den Mietvertrag zu verlängern, allerdings wurde der Mietzins für die Verlängerungsdauer noch nicht festgesetzt
    • z.B. wird dem Mieter eine Option zur Vertragsverlängerung eingeräumt und zusätzlich vereinbart, dass der Vermieter berechtigt sei, den Mietzins anzupassen
    • gemäss BGer kommt der Optionsausübung keine rechtsgestaltende Wirkung zu (umstritten):
      • ist das Mietverhältnis befristet und die Parteien finden keine Einigung, endet es gemäss Befristung
      • ist das Mietverhältnis unbefristet, läuft es entsprechend den gesetzlichen Kündigungsbestimmungen weiter

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