Die Regelung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV/MWST) sieht eine Regelung vor, wonach 0.8% des Kaufpreises (ohne MWST) pro Monat als Privatanteil berechnet wird.
Als Minimalbetrag gelten CHF 150.-/Mt.
Die Entwertung des Fahrzeugs wird nicht berücksichtigt.
Auf dem Privatanteil werden ferner MWST und AHV-Beiträge erhoben.
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