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Pacht

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Retentionsrecht

Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Pacht, Pachtrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Pacht allgemein

Gemäss OR 299c hat der Verpächter von Geschäftsräumen hat für einen verfallenen und einen laufenden Pachtzins das gleiche Retentionsrecht wie der Vermieter für Mietzinsforderungen (Art. 268 ff.).

Landwirtschaftliche Pacht

Der Verpächter hat für einen verfallenen und einen laufenden Jahrespachtzins das gleiche Retentionsrecht wie der Vermieter von Geschäftsräumen (LPG 25b).

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