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Indirekte Immobilienanlage

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Aktienkauf / Aktienerwerb

Rechtsgebiet:
Indirekte Immobilienanlage
Stichworte:
Indirekte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtsgeschäft (Verpflichtungsgeschäft)

Die schweizerische Rechtsordnung kennt – abgesehen von den Abtretungsgeschäften – den kausalen Rechtserwerb: Entsprechend erfordert jede Eigentumsübertragung

  • ein Verpflichtungsgeschäft

und

  • ein Verfügungsgeschäft (Tradition, d.h. Besitzesübergabe etc.)

Rechtserwerbsarten

Beim Rechtserwerb unterscheidet man nach Rechtstiteln in Singularsukzessorische Rechtsgeschäfte (zB Kauf, Tausch, Schenkung, Erbvorbezug) oder universalsukzessorische Rechtserwerbe (zB Erbgang, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung).

Verkauf aller Aktien einer AG

Sollen alle Aktien einer AG verkauft werden, wird – obwohl nur, aber immerhin die Aktien verkauft werden – von einem „AG-Verkauf“ gesprochen.

Paketzuschlag (package surcharges, parcel agio)

Ein Aktienkäufer wird dem Verkäufer für ein Aktienangebot, welches die Einflussnahme in der AG sichert (Stimmenmehrheit, Aktienzahl, die Sperrminorität übersteigt uam), einen höheren Preis bezahlen (sog. Paketzuschlag, auch Kontrollprämie) als für Einzel-Aktien.

Derzeit ist das Thema der Kontrollprämie für Aktienpaket-Verkäufe, vor allem von Publikumsgesellschaften, ein Gesetzesrevisions-Thema.

Squeeze out

Die zwangsweise Abfindung von Aktionären börsenkotierter Aktiengesellschaften wird als Squeeze out bezeichnet. Squeeze out kann wahlweise oder zwangsweise erfolgen.

Publikumsaktien

Das Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) enthält einige Bestimmungen, die für den Erwerb und die Veräusserung von Beteiligungen von Bedeutung und zu beachten sind:

  • Meldepflicht
  • Pflicht zur Unterbreitung eines Kaufsangebotes
  • Weitere Pflichten gemäss SWX bzw. Kotierungsreglement

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