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Mediationsverfahren

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Mediations-Grenzen

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Mediation ist nicht nur korrekt einzuleiten, sondern verfahrenshygienisch durchzuführen. Es gibt verfahrensinterne und verfahrensexterne Grenzen, die vom Mediator als Verfahrensleiter zu beachten sind:

  • Interne Mediationsgrenzen
    • Konfliktparteien
      • Fehlende Freiwilligkeit (sog. abgeordnete Mediation)
      • Fehlende Ergebnisoffenheit einer oder beider Konfliktparteien
      • Fehlende Sozialkompetenz bei einer oder bei beiden Konfliktparteien
      • Kulturunterschiede und daraus resultierende, unüberbrückbare, lösungsverhindernde Aversionen
      • Verständigungsprobleme (Sprache) > Beizug eines Übersetzers
      • Machtgefälle zwischen den Konfliktparteien
      • Fehlende Offenheits- und Fairness-Bereitschaft einer Partei
      • Fehlende Versöhnungsbereitschaft / Streiten verbindet
      • Psychische Störung einer Partei, die nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Interessen vernunftgemäss zu verfolgen
    • Mediator
      • Vorbefassung
      • Fehlende Neutralität
      • Fehlende Empathie des Mediators für eine Konfliktpartei
      • Mangelnde Fachkompetenz des Mediators (Übernahmeverschulden)
  • Externe Mediationsgrenzen
    • Zu knappes Zeitfenster für die Konfliktlösung
    • Abwesenheit bestimmter Parteien am Mediationsprozess
    • Absolut unklare Rechtslage
  • Missbrauch der Mediation
    • Ein Missbrauch der Mediation lässt sich nicht ausschliessen
      • Teilnahme am Mediationsverfahren
        • zB zum Zeitgewinn
        • zB zur Daten- und Faktensammlung, also zur Prozessvorbereitung
        • zB Missbrauch des nicht berufsgeheimnisgeschützten Mediators (Zeugenanrufung)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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