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Namensrecht

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Exkurs: Entscheidender Mädchenname

Rechtsgebiet:
Namensrecht
Stichworte:
Namensrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Auswahl des Nachnamen haben Frauen die mittelbaren Signale der Namenswahl zu beachten. Ein Kommentar aus der NZZ.

Ich trage einen Doppelnamen. Benutzt habe ich ihn allerdings noch nie. Und wenn ich offizielle Dokumente ausfülle, muss ich jeweils höllisch aufpassen, dass ich den angehängten Namen des Mannes nicht vergesse. Es kann bei der Ein- oder Ausreise in gewisse Länder nämlich äusserst umständlich und teuer werden, wenn man auf dem Flugticket anders heisst als im Reisepass.

Überhaupt hat dieser Doppelname viele Nachteile: Er ist zu lang für die meisten Formulare und zu kompliziert, um ihn im Alltag zu gebrauchen. Ausserdem verrät er private Dinge, die niemanden etwas angehen. Er macht meinen Zivilstand sofort ersichtlich und markiert mich als Frau, die ihren Namen nicht aufgeben wollte.

Das finden Sie alles nicht der Rede wert? Dann tragen sie keinen Doppelnamen. «Ach, Sie gehören zu denen», taxierte mich vor nicht allzu langer Zeit ein Polizist mit Blick auf meinen Führerschein abschätzig.

Er hatte mich an den Strassenrand gewunken, weil ich vor der Ausfahrt aus dem Kreisel nicht geblinkt hatte. Beim Ausfüllen des Busszettels buchstabierte er den Doppelnamen genüsslich in ganzer Länge und sagte mir, auch ich könne mich nicht um die Verkehrsregeln foutieren. Offenbar gehörte ich als Doppelnamenträgerin in seinen Augen zu den Menschen, die sich nicht unterordnen können. Weder in der Ehe noch im Kreisel.

Natürlich kann man sich über den armen Polizisten mokieren, der in den vergangenen 30 Jahren die Tatsache nicht verdauen konnte, dass sich die Gesellschaft ändert und mit ihr die Namen. Ausserdem gibt es seit 2013 dank der Revision des Namensrechts keine Doppelnamen mehr und Frauen müssen sich nicht markieren lassen.

Doch die Tradition der väterlichen Genealogie hat die Emanzipation schadlos überdauert: Nur gerade 22 Prozent der Frauen haben in den letzten Jahren ihren ledigen Namen behalten. Nach wie vor erben fast ausnahmslos die Männer ihren Namen an die Kinder weiter, obwohl die Eheleute heute auch den Familiennamen wählen könnten. Warum bloss?

Konsultiert man die Forschung, die bisher gemacht worden ist, muss man davon ausgehen, dass der Polizist mit seiner Haltung ziemlich genau die Vorurteile der Gesellschaft abbildet: So etwa hat Entwicklungspsychologin Rachael Robnett von der Universität Nevada in einer eben erschienenen Studie nachgewiesen, dass Frauen, die ihren Mädchenname nach der Heirat behalten, als selbstbezogen und dominant beschrieben werden.

Der Bruch mit der Tradition wirkt sich sogar auf das Image des Mannes aus: Er wird als Gatte einer Frau mit anderem Namen gern als «Pantoffelheld» bezeichnet. Dass solche Geschlechterstereotypen auch in Europa noch gang und gäbe sind, zeigt eine niederländische Versuchsanordnung aus dem Jahr 2010: Dort mussten Studierende einer fiktiven Frau namens Helga berufliche Eigenschaften zuweisen.

Gab man an, dass es sich um die Kandidatin Helga Müller, geborene Meier, handelt, wurde sie als einfühlsam und teamfähig eingeschätzt. Taufte man dieselbe Person mit dem gleichen Lebenslauf und Foto auf den Namen Helga Meier Müller trauten die Studenten ihr eher spitze Ellbogen und eine Karriere zu: Allein aufgrund des Doppelnamens schätzte man ihr Salär um rund 1300 Franken höher ein.

Vor diesem Hintergrund muss man SVP-Nationalrat Luzi Stamm, der die Wiedereinführung des Doppelnamens und damit einen gleichstellungspolitischen Rückschritt fordert, beinahe verstehen. Der angehängte Männername, so Stamm, erlöse die Frau aus einem Dilemma: Entscheide sie sich für den Namen des Mannes, gelte sie als Hausfrauchen, behalte sie ihren ledigen Namen, halte man sie für eine Emanze.

Der Doppelname als helvetischer Emanzipations-Kompromiss sozusagen. Bis die Kinder ausgezogen sind, werde ich meinen jedenfalls behalten. Einen Vorteil hat er nämlich: Ich kann auf der Post ein eingeschriebenes Paket an meine Tochter abholen, weil ich namentlich zumindest ein bisschen mit dem Kind verbunden bin, das ich geboren habe.

Quelle: Nicole Althaus, Die unheimliche Macht des Mädchennamens | nzz.ch

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