Einleitung
Das Verfahren der öffentlichen Beurkundung ist der Prozess, in dem die Urkundsperson (Notar) die Willenserklärungen oder Tatsachen in der Urkunde festhält:
Änderung des Zivilgesetzbuches betreffend öffentliche Beurkundung (Revision SchlTzZGB 55)
Quelle: Abgeschlossene Vernehmlassungen und Anhörungen | admin.ch
Materialien
- Erläuternder Bericht mit Vorentwurf (Dezember 2012)
- Zusammenfassung der Vernehmlassung
- ZGB Öffentliche Beurkundung: Ergebnisbericht | admin.ch
- Gesetzestext-Entwurf
- ZGB Öffentliche Beurkundung: Entwurf | admin.ch
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