LAWINFO

Pachtvertrag

QR Code

Einleitung zum Pachtvertrag

Rechtsgebiet:
Pachtvertrag
Stichworte:
Pachtrecht, Pachtvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Pacht überlässt der Verpächter dem Pächter eine nutzbare Sache resp. ein nutzbares Recht gegen Zahlung eines Entgelts (Pachtzins).

Der Pachtvertrag ist sehr ähnlich zum Mietvertrag, wobei folgende Unterschiede bestehen:

  • mit einem Pachtvertrag können nicht nur Sachen, sondern auch Rechte überlassen werden
  • beim Pachtvertrag kommt zusätzlich hinzu, dass die Sache oder das Recht nicht nur zum Gebrauch überlassen wird, sondern auch zur Nutzung (Merksatz: Ein Pferd wird gemietet, eine Kuh wird gepachtet)

Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Pachtvertrag, Musterverträge sowie Links zu Pacht und Miete:

» Gesetzliche Grundlagen der Pacht

» Arten von Pacht

» Muster / Vorlagen für Pachtverträge

» Links Pachtrecht und Mietrecht

Pacht eines landwirtschaftlichen Grundstücks Pacht eines Unternehmens

Detailinformationen:

» Landwirtschaftliche Pacht

Detailinformationen:

» Unternehmenspacht

Muster:

Pachtvertrag für landwirtschaftliche Grundstücke

Muster:

Unternehmenspachtvertrag

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.