LAWINFO

Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

QR Code

Berechnung Verdachtsperiode

Rechtsgebiet:
Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage
Stichworte:
Anfechtungsklage, Paulianische Anfechtung, Schenkungsanfechtung, SchKG 286
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Rechtshandlung des Schuldners muss innerhalb eines Jahres vor der Pfändung bzw. vor der Konkurseröffnung erfolgt sein.

Beginn und Ende der Verdachtsfrist

Die Verdachtsfrist ist rückwärts vom Zeitpunkt der Pfändung (ergebnislose oder ungenügende Pfändung, die zur Ausstellung des Pfändungsverlustscheins geführt hat) bzw. Konkurseröffnung zu berechnen.

Dauer der Verdachtsfrist

Rechtshandlungen innerhalb des letzten Jahres vor der Pfändung oder Konkurseröffnung (SchKG 286 Abs. 1).

Stillstand der Verdachtsfrist

  • Für die Dauer einer vorausgegangenen Nachlassstundung (inkl. Konkursaufschub)
  • Bei der konkursamtlichen Liquidation einer Erbschaft in der Zeit zwischen dem Todestag und der Anordnung der Liquidation
  • Für die Dauer der vorausgegangenen Betreibung

Anlässlich der am 01.01.2014 in Kraft getretenen Revision wurde die Bestimmung betreffend Friststillstand beim Konkursaufschub versehentlich im Gesetz gestrichen. Ursprünglich war geplant, den Konkursaufschub insgesamt aus dem OR und dem SchKG zu streichen. Da jedoch die Bestimmung im OR dann doch nicht gestrichen wurde, hätte diese auch im SchKG belassen werden sollen. Dies führt zur aussergewöhnlichen Situation, dass das formelle Gesetz keine Bestimmung (mehr) enthält, die Literatur jedoch weiterhin von der Geltung der ehemaligen Bestimmung ausgeht (siehe u.a. Basler Kommentar zum SchKG, Ergänzungsband zur 2. Auflage, Thomas Bauer, Art. 288a, N 2b; SK – Schulthess Kommentar, 4. Auflage, 2017, Philipp Maier, Art. 288a, N 3 und Ramon Mabillard, Art. 331, N 13). Die Rechtsprechung hat sich dazu (noch) nicht geäussert. Sollte sich die Frage jedoch stellen, könnte allenfalls – mit gehörigem Bedacht – von einer ausserplanmässigen Gesetzeslücke im Sinne von ZGB 1 Abs. 2 ausgegangen werden.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.