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Privat-Konkurs

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Wohnungsverbleib

Rechtsgebiet:
Privat-Konkurs
Stichworte:
Privat-Konkurs, Privatkonkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Massawohnung

„Die Konkursverwaltung bestimmt, unter welchen Bedingungen und wie lange der Schuldner und seine Familie in der bisherigen Wohnung verbleiben dürfen, sofern diese zur Konkursmasse gehört“ (SchKG 229 Abs. 2). Die Wohnung ist nicht wörtlich, sondern im übertragenen Sinne zu verstehen: Gemeint sind ebenso Einfamilienhäuser, Villen, penthouses uam

In der Regel

  • erlässt die Konkursverwaltung eine Auszugsverfügung, wenn sie den Schuldner nicht als Mieter bis zur Grundstücksverwertung wohnen lassen will;
  • schliesst die Konkursverwaltung einen bis zur Grundstücksverwertung befristeten Mietvertrag, ähnlich eines solchen im erstreckten Mietverhältnis bis zur Gesamtrenovation.

Mietwohnung

Die Konkursverwaltung tritt in aller Regel nicht in den Mietvertrag ein (SchKG 211). – Es ist Sache des Schuldners oder seines Ehegatten das Mietverhältnis für den Verbleib auf eine neue Basis zu stellen.

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