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Referenzzinssatz

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Relative Methode

Rechtsgebiet:
Referenzzinssatz
Stichworte:
Referenzzinssatz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Überprüfung, ob der Mietzins seit der letzten massgebenden Mietzinsfestlegung missbräuchlich geworden ist.
  • Beurteilung erfolgt aufgrund der Veränderung folgender Kriterien (sog. relative Kriterien): » Schema: Relative Kriterien (PDF, 36 KB)
    • Veränderung Hypothekarzinsfuss resp. Referenzzinssatz
    • Teuerungsausgleich auf dem risikotragenden Kapital
    • allgemeine Kostensteigerungen
    • vom Vermieter zwischenzeitlich erbrachte wertvermehrende Investitionen
  • Anwendung:
    • Immer im laufenden Mietverhältnis.
    • Entwicklung der obgenannten Kriterien zwischen letzter massgebender Mietzinsfestlegung und (neuer) Festlegung des (angefochtenen) Mietzins; (Ausnahme: gültiger Erhöhungsvorbehalt).
    • Massgebend ist der Mietvertragsabschluss, die letzte nicht angefochtene tatsächliche Mietzinserhöhung (nicht Senkung!) oder gerichtlicher Vergleich resp. Urteil.
    • Anpassungsgründe müssen sich verwirklicht haben:

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