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Schiedsgericht

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Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Rechtsgebiet:
Schiedsgericht
Stichworte:
Schiedsgericht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jede Partei hat das Recht, ein Mitglied des Schiedsgerichts wegen Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit abzulehnen. Die einzelnen Optionen sind:

Ablehnung

Rechtsgrundlagen:

  • Nationale Schiedsgerichte: ZPO 367 ff.
  • Internationale Schiedsgerichte: IPRG 180

Anspruch auf Unabhängigkeit und Unparteilichkeit muss gleich hoch sein wie bei staatlichen Gerichten.

Ablehnungsgründe sind:

  • Schiedsrichter genügt vereinbarten Anforderungen nicht
  • Schiedsrichter erfüllt Ablehnungsgrund gemäss der von den Parteien vereinbarten Parteiordnung
  • Schiedsrichter gibt Anlass zu Unabhängigkeits-Zweifeln
    • Schiedsrichter, der in einem anderen Verfahren für oder gegen eine Partei kurz vor oder während des Schiedsverfahrens tätig ist
    • Schiedsrichter, der einseitig mit einer Partei verhandelt.

Ausnahmen:

  • Ablehnende Partei kannte den Ablehnungsgrund vor der Bestellung und mitwirkte trotzdem bei der Schiedsrichter-Ernennung mit (vgl. ZPO 367 Abs. 2; IPRG 180 Abs. 2)

Abberufung

Rechtsgrundlagen:

Nationale Schiedsgerichte: ZPO 370

  • Internationale Schiedsgerichte: IPRG —; Anwendung der ZPO-Normen per analogia

Abberufungsverfahren:

  • Abberufung eines Schiedsrichters durch Parteiabrede
  • Absetzung eines säumigen oder unsorgfältigen Schiedsrichters auf Parteiantrag
    • Anrufung der Nominationsstelle
    • Keine Abberufungsinstanz: Anrufung des staatlichen Gerichts

Ersetzung

Rechtsgrundlagen:

  • Nationale Schiedsgerichte: ZPO 368, Abs. 2 und 3; ZPO 371; ZPO 361; ZPO 367 und ZPO 368
  • Internationale Schiedsgerichte: IPRG 180 Abs. 1 lit. c

Ersetzungsverfahren:

  • Ersatz aller Mitglieder des Schiedsgerichts
    • Wahlwiederholung nach den normalen Ernennungsregeln
    • Ausnahme: Einzelne früher berufene (unabhängige) Schiedsrichter dürfen wieder gewählt werden
  • Ersatzwahl eines einzelnen Schiedsrichters
    • Wahlwiederholung nach den normalen Ernennungsregeln
    • Ersetzung nach Mitwirkung in Verfahrensverhandlungen
      • Entscheid der Streitparteien (Parteiautonomie)
      • Nichteinigung der Streitparteien betreffend Ersatzwahl eines Schiedsrichters
        • Anrufung der Schiedsorganisation
        • Anrufung des staatlichen Gerichts

Verfahrenswiederholungen:

  • Entscheid liegt beim neu konstituierten Schiedsgericht

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