LAWINFO

Ehrverletzung

QR Code

Vorsorgliche Massnahmen

Rechtsgebiet:
Ehrverletzung
Stichworte:
Ehrverletzung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei einer drohenden oder bereits erfolgten Persönlichkeitsverletzung durch ein Medium hat der Betroffene oftmals ein berechtigtes Interesse an einem schnellen und unverzüglichen Rechtsschutz. 

Voraussetzungen 

Der Betroffene kann bereits vor einer Veröffentlichung in einem Medium mit vorsorglichen Massnahmen die Publikation zu verhindern versuchen.

Die beantragten vorsorglichen Massnahmen werden nur bewilligt, wenn der Betroffene glaubhaft macht (ZPO 261 i. V .m. ZPO 266), dass

  • eine Verletzung seiner Persönlichkeit (unmittelbar) droht
  • die drohende Verletzung einen besonders schweren Nachteil verursachen kann
  • kein Rechtsfertigungsgrund vorliegt
  • die beantragte Massnahme verhältnismässig ist. 

Mögliche Massnahmen sind:

  1. vorsorgliches Verbot der Persönlichkeitsverletzung
  2. Beseitigung der Persönlichkeitsverletzung
  3. Sicherung von Beweismitteln

Verfahren

Für die Anordnung vorsorglicher Massnahmen ist nach dem jeweiligen kantonalen Recht ein Einzelgericht sachlich zuständig.

Bei besonderer Dringlichkeit kann das Gericht ohne Anhörung des Medienunternehmens ein Entscheid fällen. Die Dringlichkeit ist vom Betroffenen glaubhaft zu machen (ZPO 265).

Verhältnis zum Hauptverfahren 

Die Anordnung vorsorglicher Massnahmen kann vom Betroffenen sowohl vor als auch während eines Hauptsachenprozesses beantragt werden.

Ist die Klage in der Hauptsache noch nicht rechtshängig gemacht worden, setzt das Gericht dem Massnahmekläger eine Frist an, den ordentlichen Hauptsachenprozess einzuleiten. Nach unbenutztem Ablauf der Frist fällt die vorsorglich verfügte Massnahme dahin (ZPO 263).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.