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Strafprozess / Strafverfahren

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Zeugeneinvernahme

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Befragung einer natürlichen  Person, die nicht zugleich Prozessbeteiligte ist über Tatsachen, welche diese wahrgenommen hat und der Aufklärung und Feststellung Wahrheitsfindung dienlich sein können.

Der Beschuldigte kann selber nie Zeuge sein.

Zeugeneinvernahmen werden grundsätzlich durch den Untersuchungsbeamten und den Richter vorgenommen. Die Polizei vernimmt selbständig keine Zeugen, daher ist auch grundsätzlich niemand zum Erscheinen und zur Aussage vor der Polizei verpflichtet.

Eine mit beschuldigte Person kann

  • nicht als Zeuge einvernommen werden
  • als Auskunftsperson bestraft werden

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