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Timesharing

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Anwendbarkeit des Kapitalanlagegesetzes (KAG)?

Rechtsgebiet:
Timesharing
Stichworte:
Timesharing
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es ist denkbar, dass das ts-Konzept der Bewilligungspflicht nach KAG untersteht.

Zentrale Punkte sind, ob für ts in concreto durch

  • öffentliche Anwerbung
  • zum Zwecke gemeinschaftlicher Kapitalanlage
  • nach Risikoverteilungsgrundsätzen
  • unter Einsatz einer Fondsleitung

Mittel aufgebracht bzw. angelegt werden.

Ob das ts-Modell ein Anlagefonds oder sonstiges Kapitalanlageinstitut (sicav, sicaf o.ä.) darstellt, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen.

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