LAWINFO

Trust-Recht

QR Code

Irrevocable Trusts

Rechtsgebiet:
Trust-Recht
Stichworte:
Trust, Trust-Recht, Trustrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Trust kann vom Settlor nicht mehr widerrufen werden, d.h. dieser hat sich des Trustvermögens definitiv entäussert. Dies hat zur Folge, dass das Trustvermögen nicht mehr dem Settlor zugerechnet werden kann

Die Irrevocable Trusts sind weiter in Fixed Interest Trust und Discretionary Trust zu unterteilen:

Irrevocable Fixed Interest Trust:

Der Trustee besitzt keine Ermessensfreiheit mehr bei der Zuteilung der Einkünfte und/oder Vermögenswerte, d.h. dem Beneficiary steht ein klagbarer Vermögensanspruch zu (dieses Verhältnis ist deshalb der Nutzniessung gleichzusetzen):

  • Trustvermögen und Erträge sind nicht mehr vom Settlor zu versteuern; das Vermögen wird bei der Begründung des Trusts ausgeschieden und fliesst bei der Liquidation wieder zu.
  • Der Beneficiary hat bei der Begründung des Trusts diesen als Schenkung zu versteuern, berechnet nach dem Anteil am Trustvermögen oder gemäss kapitalisiertem Ertrag. Ausschüttungen aus dem Trust stellen ohne entgegenstehenden Nachweis Einkommen dar. Bei der Liquidation stellt auch der Liquidationserlös ohne entgegenstehenden Nachweis Einkommen dar.

Irrevocable Fixed Interest Trust:

» Illustration anklicken, um diese zu vergrössern

Irrevocable Discretionary Trust:

Der Entscheid darüber, wer letztlich in den Genuss von Zuwendungen des Trusts kommen soll, wird dem Trustee überlassen, d.h. es findet im Zeitpunkt der Errichtung noch keine Bereicherung statt:

  • Trustvermögen und Erträge sind nicht mehr dem Settlor zuzurechnen; die Zuwendung des Vermögens gilt als Schenkung an den Trust, wobei der Steuersatz gemäss kantonaler Regelung anzuwenden ist.
  • Beim Beneficiary fallen bei der Begründung noch keine Steuern an. Spätere Ausschüttungen aus dem Trust stellen ohne anderen Nachweis steuerbares Einkommen dar. Bei der Liquidation wird der Zufluss beim Beneficiary grundsätzlich als Vermögensertrag behandelt.

Irrevocable Discretionary Trust

» Illustration anklicken, um diese zu vergrössern

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.