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Subventionsrecht

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Abgeltung

Rechtsgebiet:
Subventionsrecht
Stichworte:
Abgeltungen, Begriffe, Subventionen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kurzdefinition

  • Abgeltung   =   Instrument, welches dem Ausgleich jener Lasten, die Dritten bei der Erfüllung bundesrechtlicher Pflichten entstanden sind, dient.

Legaldefinition

«2 Abgeltungen sind Leistungen an Empfänger ausserhalb der Bundesverwaltung zur Milderung oder zum Ausgleich von finanziellen Lasten, die sich ergeben aus der Erfüllung von:

  1. bundesrechtlich vorgeschriebenen Aufgaben;
  2. öffentlichrechtlichen Aufgaben, die dem Empfänger vom Bund übertragen worden sind.»

(Art. 3 Abs. 2 SuG)

Synonyme

  • Abgeltung
    • Ersatzzahlung
    • Ausgleichszahlung
    • Surrogat

Fremdsprachbegriffe

  • Abgeltung
    • Italienisch
      • Compensazione
      • L’indennità è uno strumento atto a compensare oneri finanziari
    • Französisch
      • Indemnisation
      • Indemnités servent à compenser les charges supportées
    • Englisch
      • Compensation

Literatur

  • LIENHARD ANDREAS / MÄCHLER AUGUST / ZIELNIEWICZ AGATA, Öffentliches Finanzrecht, Bern 2017, S. 246
  • WALDMANN BERNHARD / WIEDERKEHR RENÉ, Allgemeines Verwaltungsrecht, Bern 2019, S. 71
  • BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., Staatliche Drittsicherheiten für Private – Öffentlich-rechtliche Garantien, Bürgschaften und Versicherungen als wirtschaftspolitische Regulierungsinstrumente und Subventionen, Zürich 2023. S. 191

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