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Unternehmensspaltung

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a.o. GV / Spaltungsbeschluss

Rechtsgebiet:
Unternehmensspaltung
Stichworte:
Unternehmensspaltung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorlage zur Beschlussfassung

Bei den Kapitalgesellschaften, den Genossenschaften und den Vereinen muss das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan den Spaltungsvertrag bzw. -plan der Generalversammlung zur Beschlussfassung unterbreiten (FusG 43 Abs. 1).

Beschlussfassungszeitpunkt

Die Beschlussfassung der Gesellschafter über die Spaltung darf erst nach Abschluss des Gläubigerschutzverfahren stattfinden (FusG 43 Abs. 1).

Quoren

Für die Beschlussfassung gelten die erforderlichen Mehrheiten nach FusG 18, Absätze 1, 3, 4 und 6.

Öffentliche Beurkundung

Über die Beschlussfassung an der a.o. GV ist von einem Urkundsbeamten (Notar) eine „öffentliche Urkunde“ erstellen zu lassen (FusG 44).

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