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Verjährung

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Delikts-Verjährungsfristen

Rechtsgebiet:
Verjährung
Stichworte:
Verjährung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Ansprüche aus unerlaubter Handlung (OR 41 ff.), d.h. die sog. „Delikts-Ansprüche“, bestehen „Sonder-Verjährungsvorschriften“. Dabei wird unterschieden in eine relative und eine absolute Verjährungsfrist:

Relative Verjährungsfrist

  • Grundlage
  • Dauer
    • 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen

Absolute Verjährungsfrist

  • Grundlage
  • Dauer
    • 10 Jahre ab Eintritt des schädigenden Ereignisses
    • 20 Jahre vom Tage an gerechnet, an welchem das schädigende Verhalten erfolgte oder aufhörte

Verjährungsvorschriften in Spezialgesetzen

Weitere Verjährungs-Sondervorschriften bestehen für:

Motorfahrzeugunfälle / Fahrradunfälle: Schadenersatzansprüche + Genugtuungsansprüche

  • Grundlagen
  • Relative Verjährungsfrist
    • 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Ersatzpflichtigen
  • Absolute Verjährungsfrist
    • 10 Jahren seit dem Unfall
    • 20 Jahre seit dem Unfall bei Körperverletzung oder Tötung
  • Regressansprüche
    • 3 Jahre ab dem Tag der vollständigen Erbringung der Leistung und Kenntnis des Pflichtigen
  • Weitere Detailinformationen

Produktehaftung: Ansprüche aus Produktehaftung

  • Grundlagen
  • Relative Verjährungsfrist
    • 3 Jahre nach Kenntnis des Schadens, des Fehlers und der Person des Herstellers
  • Absolute Verwirkungsfrist
    • 10 Jahre nach Inverkehrsetzung des schädigenden Produktes
  • Weitere Detailinformationen

Literatur

  • GAUCH PETER / SCHLUEP WALTER R. / EMMENEGGER SUSAN, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, ohne ausservertragliche Haftpflicht, Band II, 10. Auflage, Zürich 2014, N 3290 f. und 3302

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