Je nach bisheriger Besteuerungsart (Eigenverbrauchsbesteuerung als Betriebsstätte im Rahmen der industriellen Nutzung oder bereits bestehende Zwischennutzung, mit oder ohne Optierung) und Beurteilungszeitpunkt (vor, im oder nach dem Umbau) sind die speziellen Regeln für die Optierung bzw. die Praxis zu Nutzungsänderungen von Immobilien mit temporärem Leerstand zu beachten.
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