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AIA-Abkommen: Erster Informationsaustausch zu 2 Millionen Finanzkonten

Datum:
09.10.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
AIA-Abkommen, Vollzug
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: efd.admin.ch

Einleitung

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) berichtete Ende vergangener Woche, dass sie erstmals Informationen über Finanzkonten ausgetauscht habe. Dieser Austausch erfolgte im Rahmen des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA).

Die Umsetzung des AIA-Abkommens durch die teilnehmenden Staaten wird vom Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) der OECD kontrolliert.

Steuern

Faktenblatt zum AIA-Abkommen:

Austausch-Staaten

Der erste Austausch im Rahmen des AIA sieht vor, dass die Schweiz im Jahr 2018 Daten austauscht, mit:

  • EU-Staaten
  • Australien
  • Guernsey
  • Insel Man
  • Island
  • Japan
  • Jersey
  • Kanada
  • Norwegen
  • Südkorea

Die Übermittlung der Daten durch die Schweiz erfolgte per Ende September 2018.

Von der Übermittlung ausgenommen wurden nachgenannte Staaten, weil sie die internationalen Anforderungen an die Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht erfüllen:

  • Rumänien
  • Zypern.

Die Datenlieferung verzögerte sich bei nachgenannten Staaten, weil diese aus technischen Gründen noch keine Daten an die ESTV liefern konnten:

  • Australien
  • Frankreich.

Ebenfalls noch keine Daten hat die ESTV erhalten von:

  • Estland
  • Kroatien
  • Polen.

Liste der Partnerstaaten:

Finanzinstitute

Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) sind zurzeit ca. 7‘000 meldende Finanzinstitute registriert, welche die Daten sammelten und an die ESTV übermittelten, nämlich:

  • Banken
  • Trusts
  • Versicherungen
  • etc.

Die ESTV versandte Informationen zu den rund 2 Millionen Finanzkonten an die Partnerstaaten und erhielt im Gegenzug von ihnen Informationen zu Finanzkonten im Millionenbereich.

Mitteilungen

Ausgetauscht werden:

  • Identifizierungsinformationen
  • Konto- und Finanzinformationen
    • Name
    • Anschrift
    • Ansässigkeitsstaat
    • Steueridentifikationsnummer
    • Angaben zum meldenden Finanzinstitut
    • Kontosaldo
    • Kapitaleinkommen.

Mit den so ausgetauschten Informationen können die kantonalen Steuerbehörden überprüfen, ob die Steuerpflichtigen ihre Finanzkonten im Ausland in der Steuererklärung korrekt deklariert haben.

Liste der auszutauschenden Informationen im Detail:

  • Kontonummer
  • Name, Adresse, Geburtsdatum
  • Steueridentifikationsnummer
  • Zinsen, Dividenden
  • Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen
  • Guthaben auf Konten
  • Erlöse aus der Veräusserung von Finanzvermögen

2019 / Vollzug

Im nächsten Jahr sollen die Daten des Jahres 2018 mit rund 80 Partnerstaaten ausgetauscht werden, sofern diese die Anforderungen an Vertraulichkeit und Datensicherheit erfüllen.

Quelle

LawMedia-Redaktions-Team

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