Literatur
BELLWALD PETER, Die disziplinarische Verantwortlichkeit der Beamten, Diss. Bern 1985. DEGGELLER OTTO, Die Beschwerde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen an das Schweizerische Bundesgericht, Diss. Zürich 1923.... weiterlesen
BELLWALD PETER, Die disziplinarische Verantwortlichkeit der Beamten, Diss. Bern 1985. DEGGELLER OTTO, Die Beschwerde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen an das Schweizerische Bundesgericht, Diss. Zürich 1923.... weiterlesen
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Die Frist für die Ergreifung des Rechtsmittels gegen Verfügungen der unteren Aufsichtsbehörden (AB) in Schuldbetreibungs- und Konkurs-Sachen beträgt 10 Tage ab Eröffnung des anzufechtenden Entscheids... weiterlesen
Fazit zur SchKG-Beschwerde Die Beschwerde ist das gebräuchlichste Rechtsmittel in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren. Wo immer möglich sollte versucht werden die eigenen Interessen zunächst auf dem... weiterlesen
Die Aufsichtsbehörde (AB) kann dem Beschwerdeführer nicht zusprechen: den durch die gesetzeswidrige bzw. unangemessene Verfügung entstandenen Schaden die durch die Beschwerdeführung verursachten Kosten. weiterlesen
Bezüglich Weiterziehung gilt folgendes: Weiterziehung an die obere kantonale Instanz Ein Beschwerdeentscheid der unteren kantonalen Beschwerdeinstanz kann an die obere kantonale AB weitergezogen werden (SchKG... weiterlesen
Kostenlosigkeit Das Beschwerdeverfahren ist grundsätzlich kostenlos: Keine Verfahrenskosten Ausnahme: bös- oder mutwillige Beschwerdeführung (SchKG 20a, GebV 61 Abs. 2 und 62 Abs. 2). Keine Prozessentschädigungen... weiterlesen
Mit ihrem Entscheid klärt die Aufsichtsbehörde (AB) die ihr im hängigen Vollstreckungsverfahren unterbreitete Streitfrage. Folgende Varianten des Streitausgangs sind denkbar: 1. Gutheissung Varianten: Aufhebung Berichtigung... weiterlesen
Allgemeine Grundsätze Es gelten folgende SchKG-bezogenen Verfahrensgrundsätze: Verfahren schriftlich oder mündlich Mitwirkungspflicht der Parteien (Vernehmlassung) Mitwirkungsrecht der Parteien (weiterer Schriftenwechsel) Stellungnahmerecht des Vollstreckungsorgans Dispositionsmaxime (Bindung... weiterlesen
Die Beschwerdeerhebung und die erste Reaktion der Aufsichtsbehörde (AB) ziehen gewisse Wirkungen nach sich: Rechtshängigkeit Eintritt erst nach Fristablauf der Rechtsmittelfrist (wegen Selbstberichtigungsrecht) Devolutiveffekt Sofortige... weiterlesen