SchKG-Beschwerde

Literatur

BELLWALD PETER, Die disziplinarische Verantwortlichkeit der Beamten, Diss. Bern 1985. DEGGELLER OTTO, Die Beschwerde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen an das Schweizerische Bundesgericht, Diss. Zürich 1923.... weiterlesen

SchKG-Beschwerde

Rechtsmittelfristen

Die Frist für die Ergreifung des Rechtsmittels gegen Verfügungen der unteren Aufsichtsbehörden (AB) in Schuldbetreibungs- und Konkurs-Sachen beträgt 10 Tage ab Eröffnung des anzufechtenden Entscheids... weiterlesen

SchKG-Beschwerde

Fazit und Checkliste

Fazit zur SchKG-Beschwerde Die Beschwerde ist das gebräuchlichste Rechtsmittel in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren. Wo immer möglich sollte versucht werden die eigenen Interessen zunächst auf dem... weiterlesen

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Schadersatz

Die Aufsichtsbehörde (AB) kann dem Beschwerdeführer nicht zusprechen: den durch die gesetzeswidrige bzw. unangemessene Verfügung entstandenen Schaden die durch die Beschwerdeführung verursachten Kosten. weiterlesen

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Weiterziehung Beschwerdeentscheid

Bezüglich Weiterziehung gilt folgendes: Weiterziehung an die obere kantonale Instanz Ein Beschwerdeentscheid der unteren kantonalen Beschwerdeinstanz kann an die obere kantonale AB weitergezogen werden (SchKG... weiterlesen

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Beschwerdekosten

Kostenlosigkeit Das Beschwerdeverfahren ist grundsätzlich kostenlos: Keine Verfahrenskosten Ausnahme: bös- oder mutwillige Beschwerdeführung (SchKG 20a, GebV 61 Abs. 2 und 62 Abs. 2). Keine Prozessentschädigungen... weiterlesen

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Beschwerdeentscheid

Mit ihrem Entscheid klärt die Aufsichtsbehörde (AB) die ihr im hängigen Vollstreckungsverfahren unterbreitete Streitfrage. Folgende Varianten des Streitausgangs sind denkbar: 1. Gutheissung Varianten: Aufhebung Berichtigung... weiterlesen

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Beschwerdeverfahren

Allgemeine Grundsätze Es gelten folgende SchKG-bezogenen Verfahrensgrundsätze: Verfahren schriftlich oder mündlich Mitwirkungspflicht der Parteien (Vernehmlassung) Mitwirkungsrecht der Parteien (weiterer Schriftenwechsel) Stellungnahmerecht des Vollstreckungsorgans Dispositionsmaxime (Bindung... weiterlesen

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Beschwerdewirkung

Die Beschwerdeerhebung und die erste Reaktion der Aufsichtsbehörde (AB) ziehen gewisse Wirkungen nach sich: Rechtshängigkeit Eintritt erst nach Fristablauf der Rechtsmittelfrist (wegen Selbstberichtigungsrecht) Devolutiveffekt Sofortige... weiterlesen