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Eigentumsvorbehalt

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Einleitung zum Eigentumsvorbehalt

Rechtsgebiet:
Eigentumsvorbehalt
Stichworte:
Eigentumsvorbehalt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausgangslage

Abschluss eines Mobiliarkaufvertrages (Kaufvertrag über bewegliche Sache) zwischen den Parteien mit der Vereinbarung, dass der Kaufpreis erst nach der Übertragung des Kaufgegenstandes bezahlt werden muss (sog. Kreditkauf).

Beim Kreditkauf riskiert der Verkäufer zu Verlust zu kommen, wenn der Käufer zahlungsunfähig ist bzw. wird, denn der Käufer ist bereits vor Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer des Kaufgegenstandes geworden.

Zweck der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes

  • Sicherung des Kaufpreisanspruchs des vorleistenden Verkäufers
  • Sicherung des Kaufgegenstandes

Mit der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes zwischen Käufer und Verkäufer bleibt der Verkäufer trotz der Besitzübertragung Eigentümer der verkauften Sache, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.

Beim Eigentumsvorbehalt handelt es sich um ein Sicherungsmittel.

Vereinbarung über Eigentumsvorbehalt: Verkäufer bleibt Eigentümer, Käufer erwirbt nur Besitz

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