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Markenrecht

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Markenanmeldung – Neu mit Elektronischer Schutzrechtsverwaltung (ESV)

Datum:
05.03.2018
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Markeneintragung, Online
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einführung ab März 2018

Gemäss Mitteilung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) vom 05.03.2018 nimmt die Markenabteilung im März 2018 die „Elektronische Schutzrechtsverwaltung (ESV) für Schweizer Marken in Betrieb:

  • Markenanmeldungen und die Registeränderungen eingetragener Marken erfolgen neu digital
    • Der Formularzwang bei Papieranmeldungen wird aufgehoben
  • Änderungen aus der ESV-Einführung (für Praktiker)
    • Verteiler
      • IGE bestimmt alleine die Adressaten bei mehreren Hinterlegern
    • Kreditkartenzahlungen
      • Expressgebühren können nicht mehr online bezahlt werden
    • Hinterlegungsbestätigung
      • Die Hinterlegungsbestätigung setzt sich neu zusammen aus:
        • Mitteilungsschreiben
        • Markenregisterauszug samt Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
        • Zahlungsaufforderung
    • Registerauszüge und Prioritätenfolge
      • Veränderter Registerauszugaufbau
        • Neu keine Erwähnung mehr: „Stand zum Zeitpunkt der Eintragung“
      • Registerauszüge und Prioritätsbelege, bei welchen keine Beglaubigung durch die Bundeskanzlei verlangt wird
        • Neu: Zustellung in elektronischer Form per Mail
    • Antrag auf Eintragung einer Markenübertragung durch den neuen Inhaber oder einer Lizenz durch den Lizenznehmer
      • Neues Informationsvorgehen, wenn nicht der Schutzrechtsinhaber, sondern der Erwerber des Schutzrechts den Registeränderungsantrag stellt

Papierdossiers für Markenanmeldungen und Markenmutationen gehören nun definitiv der Vergangenheit an.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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