LAWINFO

Unternehmensversicherungen

QR Code

Massnahmen

Rechtsgebiet:
Unternehmensversicherungen
Stichworte:
Unternehmensversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Meistens stehen dem Unternehmer verschiedene Versicherungspakete zum Entscheid zur Verfügung:

  • Standardlösung
    • Deckt in der Regel nicht alle Risiken ab und weist oft zu niedrige Deckungssummen aus
    • Meistens preisgünstigste Lösung
  • Kombilösung
    • Schliesst mehr Risiken ein als eine Standardlösung
    • Mangels Individualisierung viele Risiken nicht nach dem tatsächlichen Bedarf versichert
    • Prämienbemessungsgrundlagen oft zu hoch (keine Berechnung nach Bilanz/ER)
  • Individuelle Lösung auf Basis einer Risikoanalyse
    • Mehr Deckung und mehr Sicherheit für Versicherungsnehmer als in den anderen Lösungen
    • Die Prämienfranken werden bedarfsgerecht eingesetzt und auf die massgeschneiderten Deckungen verteilt
    • Dafür ist die Individuelle Lösung die teuerste; bei einem guten Broker ist es durchaus möglich, dass Sie sogar billiger vergeben als mit der Standard- oder der Kombilösung.

Tipps

  • Es empfiehlt sich die Erstellung einer Excel-Tabelle, um folgende Daten aus den 3 Möglichkeiten gegenüberzustellen:
    • Deckungssummen
    • Leistungen
    • Deckungsausschlüsse
    • Selbstbehalt
    • Prämien
  • Bei Einsatz eines Versicherungsbrokers und der Submission individueller Lösungen sollte die Vergleichbarkeit der Angebote der einzelnen Versicherer am besten gewährleistet sein, gibt doch der Broker die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers vor.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.