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Schiedsgericht

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Mehrwertsteuer (MWST)

Rechtsgebiet:
Schiedsgericht
Stichworte:
Schiedsgericht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Schiedsrichter-Tätigkeit

  • handelt es sich grundsätzlich um eine von der MWST ausgenommene Tätigkeit
    • auch inländische Parteien schulden in diesem Fall keine MWST
    • für den einzelnen Schiedsrichter bedeutet dies eine Vorsteuerkorrektur
  • kann der Schiedsrichter zugunsten der MWST-Besteuerung optieren
    • dadurch werden die Aufwendungen für inländische Parteien MWST-pflichtig
    • für den einzelnen Schiedsrichter bedeutet dies
      • bei inländischen Parteien die MWST-Ablieferung mit Vorsteuermöglichkeit
      • bei ausländischen Parteien keine Vorsteuerkorrektur.

Eine Optierung pro MWST-Deklaration bedingt, dass das ganze Schiedsgericht, also alle Schiedsrichter, sich der Mehrwertsteuerpflicht unterstellen.

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