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Reiserecht

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Reisepass fehlt – Was nun?

Datum:
14.01.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Ferien, Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Provisorischer Pass (Notpass)?

Einleitung

Der Schock für Geschäfts- oder Ferienreisende: Der Pass fehlt. Oder: Die Gültigkeitsdauer des Ausweisdokuments ist abgelaufen.

Ein Adrenalin-Schub. Schnell schiessen Gedanken in den Kopf wie:

  • Ist die Reise zu Ende?
  • Wie löse ich das Problem?
  • Wann kann ich die Reise fortsetzen?
  • Kann ich das Reiseprogramm noch einhalten?

Nachfolgend wird hinsichtlich des „Fehlens des Reisepasses“ auch der Fall des Fehlens eines „gültigen Reisepasses“ behandelt.

Reisevorbereitung

Zu jeder sorgfältigen Reisevorbereitung gehören:

  • Bereitlegung der Ausweisdokumente wie Pass, Identitätskarte beim Reisegepäck packen
  • Buchungsbelege bzw. Vaucher
  • Zettel mit den Daten der Schweizer Botschaften bzw. Konsulate in dem/den Reisezielländern

Tipp

  • Kopieren Sie vor der Reise Ihre Ausweise zwei Mal
  • Ein Kopiensatz lassen Sie bei sich zu Hause
  • Ein Kopiensatz nehmen Sie mit auf die Reise und bewahren Sie die Kopien nicht in der gleichen Reisegepäckart wie den Originalpass auf
    • Die Kopie ermöglicht es Ihnen, der örtlichen Polizei die Nummer des Passes anzugeben

Notieren Sie die Anschrift der Schweizer Botschaft im Zielland (Vertretungen und Reisehinweise | eda.admin.ch)

Feststellung des Fehlens eines Ausweisdokumentes

Das Fehlen des Ausweises ist immer sehr unangenehm und meistens „im falschen Moment“.

Die wichtigsten und häufigsten Pass-Problemfälle sind:

  • Vergessener Pass
    • Bei Flugreisen wird in aller Regel die Passabsenz bereits im Flughafen des Abflugortes festgestellt
      • zB bei der Grenzkontrolle
      • zB beim Boarding
    • Bei Auto-, Bahn- – und Busreisen, wo nur selten Grenzkontrollen geschehen, wird man das Fehlen des Passes wohl erst im Ausland bei einer Passkontrolle festgestellt
      • zB Einchecken im Hotel
      • zB Polizeikontrolle
      • zB Verkehrsübertretung
  • Abhanden gekommener Pass
    • Feststellung des Fehlens des Ausweises, was im Ausland besonders unangenehm ist.

Ausweisdokumente sind nur befristet gültig:

  • Abgelaufener Pass
    • Prüfen Sie rechtzeitig vor jeder Reise, ob Ihr Pass bzw. die Identitätskarte noch gültig sind
      • zB betreffende Pass-Innenseite
      • zB Rückseite der Identitätskarte.

Tipp

  • Erstatten Sie im Falle eines Passverlusts bei der Polizei im Zielland eine Verlustanzeige
  • Mit dem Polizeirapport können Sie bei der Schweizer Botschaft des Aufenthaltslandes einen provisorischen Pass beantragen

Ausweis-Verlust

Als Ausweisverlust gelten:

  • Diebstahl
  • Verlieren / Verlegen
  • Vollständige Zerstörung.

Damit Sie beim Passbüro in der Schweiz oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung einen Ersatzausweis erhalten, müssen Sie bei einer schweizerischen oder ausländischen Polizeistelle eine Verlustanzeige machen.

Verlustanzeige + Folgen

Die Verlustanzeige, die Sie bei der schweizerischen oder ausländischen Polizeistelle erstattet haben, sollten Sie der Kantonalen Passstelle vorlegen.

Der gestohlene oder verlorene oder verlegte Pass ist fortan ungültig. Der Pass bzw. die Passnummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben.

Mit der Verlustanzeige können Sie beim Passbüro oder bei jeder schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung einen Ersatzausweis ausstellen lassen.

Abhanden gekommener Pass

Mit dem Rapport der örtlichen Polizei, wonach Sie den Verlust bzw. den Diebstahl des Passes anzeigten, können Sie beim Passbüro in der Schweiz oder bei jeder schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung einen provisorischen Pass oder Ersatzpass beantragen.

Abgelaufener Pass

Für abgelaufene Pässe gilt folgendes:

  • Grundsatz
    • Abgelaufene Pässe werden nicht verlängert
  • Passbestellung im Normalfall
    • In der Regel erhalten Sie innert 10 Arbeitstagen seit Passbestellung einen neuen Pass
  • Passbestellung im Notfall
    • In Notsituationen oder kurz vor Reiseantritt können Sie einen provisorischen Pass bestellen
    • Der provisorische Pass ist während der anstehenden Reise gültig, für maximal 12 Monate, und wird nur in dringenden, begründeten Fällen ausgestellt
    • Sie können einen provisorischen Pass bei der kantonalen Passstelle und bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland beantragen bzw. beziehen

Für die Pass-Ausstellung gelten die allgemeinen Regeln zur Ausstellung eines biometrischen Passes:

Stellen Sie den Gültigkeitsablauf während einer Auslandreise fest, so können Sie – bei einer Aufenthaltsdauer für eine Normalausstellung – die Pass-Neuausstellung auch bei der nächsten schweizerischen Vertretung (Schweizer Botschaft oder Konsulat) verlangen:

Vergessener Pass

Wird erst nach begonnener Reise festgestellt, dass der Pass fehlt, kann zB auf dem Flughafen ein Provisorischer Pass („Notpass“) ausgestellt werden, aber nur wenn zugleich die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.

Laut Gesetz darf jede Schweizerin und jeder Schweizer nur einen Pass besitzen.

Provisorischer Pass („Notpass“)

In dringenden Situationen können Sie einen provisorischen Pass beantragen.

Für die Ausstellung, Anwendung und Rückgabe eines provisorischen Passes, auch sog. „Notpass“, gilt folgendes:

  • Notpass / Definition
    • = Befristeter provisorischer Pass
  • Voraussetzungen für einen Notpass
    • Ausstellung nur in dringenden bzw. begründeten Fällen
      • Gestohlener Pass
      • Verlorener Pass / Verlegter Pass
      • Vollständig zerstörter Pass
      • Abgelaufener Pass
    • Keine Ausstellung eines zweiten Passes
      • Laut Grenzkontrolle-Behörde darf niemandem ein Pass ausgestellt werden, der zu Hause noch einen gültigen Pass liegen hat
      • Nach Gesetz darf jeder Schweiz nur einen Pass besitzen
      • Ein vergessener gültiger Pass kann daher grundsätzlich nicht durch einen Notpass substituiert werden
    • Notwendigkeit, sich ausweisen zu können
      • Ohne Ausweisdokument kann kein Notpass ausgestellt werden
      • Passkopie vorlegen (siehe Tipps zur Reisevorbereitung, oben)
  • Grundlagen
    • Im Flughafen steht den Grenzwächtern das ganze Pass-Ausstellungsequipment zur Verfügung
      • Fotoautomat
      • Zugriff zu den Einwohner- resp. Staatsbürgerdaten
      • Spezialdrucker für die Passerstellung
  • Gültigkeitsdauer des Notpasses
    • Nur für eine Reise und
    • für maximal 12 Monate
  • Kosten
    • CHF 150 direkt am Flughafen
    • CHF 100 im Passbüro
  • Wartezeit für die Ausstellung eines provisorischen Passes
    • In der Regel eine Stunde
  • Notpass-Nutzung
    • Mit dem provisorischen Pass können Sie nicht nur die Reise durchführen, sondern auch zurück in die Schweiz reisen bzw. sich legitimieren
  • Rückgabe bzw. Einzug des Notpasses
    • Bei der Einreise in die Schweiz müssen Sie den provisorischen Pass aber wieder zurückgeben
      • zB am Flughafen
      • zB bei der Grenzkontrolle.
    • Mit dem Antrag auf Neuausstellung des Passes ist der provisorische Pass zur Annullierung einzureichen

Tipp

Auch vom Notpass sollte vor der Einreichung zur Neuausstellung eine Kopie zu erstellen, falls sich späteren Rückfragen im Zusammenhang mit der Notsituation ergeben

Schweizerische Botschaften + Konsulate / Switzerland Embassy

Ist Ihnen im Ausland der Pass abhandengekommen oder haben sie ihn dort verloren, wenden Sie sich an die Schweizerischen Botschaften und Konsulate:

Vertretungen und Reisehinweise | eda.admin.ch

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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