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Verkehrsrecht

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Velofahrt auf Trottoir – Zulässigkeit?

Datum:
31.07.2017
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Fahrrad, Velo, Verkehr
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Velofahrer sind auf einer Strasse wegen des vielen Motorfahrzeugverkehrs verunsichert und weichen deshalb auf das Trottoir aus. Ist dies erlaubt?

Die Strassen sind überfüllt mit Lastwagen, Autos und Motorrädern. Tramschienen und gestresste Autofahrer setzen den Velofahrer Gefahren aus, die er möglichst vermeiden möchte. Da versteht es sich, dass Velofahrer gerne auf das Trottoir ausweichen möchten. Doch auf dem Gehsteig sind die Fahrradfahrer nicht ganz willkommen, da dieser für Fussgänger gedacht ist. Wer trotzdem auf dem Trottoir fährt, muss mit einer Ordnungsbusse von 40 CHF rechnen. Es gibt allerdings bei gewissen Gehsteigen die Signalisierung „Fussweg“ mit dem Zusatz „Velo gestattet“. In diesen Fällen darf der Fahrradfahrer, meist auf bezeichneten Flächen, das Trottoir benutzen. Trotzdem gibt es ein paar Regeln zu beachten. Wer folgende 4 Tipps beachtet, muss sich keine Sorgen machen und kann sich auf dem Trottoir sicher und wohl fühlen.

  1. Trottoir nur nutzen, wo erlaubt
  2. Rücksicht auf Fussgänger nehmen
  3. Langsames Passieren der Fussgänger
  4. Fussgänger mit genügend Abstand überholen und nicht erschrecken

Obwohl die Fahrradglocke seit 2017 nicht mehr obligatorisch ist, ist es sinnvoll eine zu besitzen und diese wo nötig einzusetzen.

Fazit

Obwohl das Trottoir für Velofahrer an vielen Orten für den Fahrradverkehr freigegeben ist, sollte man sich trotzdem achten, ob das Signal vorhanden ist. Bei einem Unfall zwischen Radfahrer und Fussgänger bleibt es nämlich nicht bei einer Ordnungsbusse von 40 CHF. Der Fahrer muss mit einer zusätzlichen Verzeigung rechnen. Ausserdem kann seine Haftpflichtversicherung Regress auf ihn nehmen.

Quelle

Touring, Juni 2017, S. 35

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