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Eherecht / Eheschliessung / Ehe / Eherecht / Ehescheidung

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Vorsorgeausgleich im Scheidungsfalle: Bemessung der zu teilenden Austrittsleistung

Datum:
02.10.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
berufliche Vorsorge
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 123 / ZGB 124

Im Rahmen einer Ehescheidung war die Bestimmung der zu teilenden Austrittsleistung strittig.

Für die Anwendbarkeit von ZGB 124 ist laut Bundesgericht entscheidend,

  • ob vor Einleitung des Scheidungsverfahrens
    • ein Anspruch auf eine Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge entstanden ist bzw..
    • der Vorsorgefall Invalidität eingetreten ist.

Dass (noch) keine Rente bezogen wurde, schliesse die Anwendung von ZGB 124 nicht aus.

Quelle

BGer 9C_391/2019 vom 23.03.2020 = BGE 146 V 95 ff.

Art. 123 ZGB   D. Berufliche Vorsorge / II. Ausgleich bei Austrittsleistungen

II. Ausgleich bei Austrittsleistungen

1 Die erworbenen Austrittsleistungen samt Freizügigkeitsguthaben und Vorbezügen für Wohneigentum werden hälftig geteilt.

2 Absatz 1 ist nicht anwendbar auf Einmaleinlagen aus Eigengut nach Gesetz.

3 Die zu teilenden Austrittsleistungen berechnen sich nach den Artikeln 15–17 und 22a oder 22b des Freizügigkeitsgesetzes vom 17. Dezember 1993.

Art. 124 ZGB   D. Berufliche Vorsorge / III. Ausgleich bei Invalidenrenten vor dem reglementarischen Rentenalter

III. Ausgleich bei Invalidenrenten vor dem reglementarischen Rentenalter

1 Bezieht ein Ehegatte im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens eine Invalidenrente vor dem reglementarischen Rentenalter, so gilt der Betrag, der ihm nach Artikel 2 Absatz 1ter des Freizügigkeitsgesetzes vom 17. Dezember 19932 nach Aufhebung der Invalidenrente zukommen würde, als Austrittsleistung.

2 Die Bestimmungen über den Ausgleich bei Austrittsleistungen gelten sinngemäss.

3 Der Bundesrat regelt, in welchen Fällen der Betrag nach Absatz 1 wegen einer Überentschädigungskürzung der Invalidenrente nicht für den Ausgleich verwendet werden kann.

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