Die Angebote der Sharing-Economy sind durch das verfassungsmässige Recht der Wirtschaftsfreiheit geschützt.
Regelungen, die im Effekt auf eine Benachteiligung der Angebote der Sharing-Economy zielen oder diese gar vom Markt ausschliessen, sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Wohl wird aber bei einer allfälligen Regulierung zu berücksichtigen sein, sich die bisher klare Trennung von Gewerbe und Privat nicht mehr wird aufrechterhalten lassen, da Sharing-Economy diese Kategorien regelmässig unterlaufen wird.
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