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- Hinzuziehung eines dem Konkursiten gehörenden Gegenstandes im Gewahrsam eines Dritten zur Konkursmasse (Attraktion eines Gegenstandes zur Konkursmasse)
- Gleiches gilt für die Admassierung eines Gegenstandes im Mitgewahrsam eines Dritten
- Vervollständigung bzw. Ergänzung der Masse
- Bestimmung der Masse als Verwertungsgrundlage
Literatur
- BÜRGI URS, KUKO-SchKG, Basel 2014, N 3. zu SchKG 242
Weiterführende Informationen
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