Grundsatz „Nennwertprinzip“
Wegen des sog. „Nennwertprinzips“ im Aktienrecht hat jede Aktie einen Nennwert in Schweizerwährung.
Mindest-Nennwert
Der Nennwert der Aktien hat mindestens zu betragen:
- CHF 0.01/Aktie
Mindest-Nennwert in der laufenden Revision
Es ist geplant den Mindest-Nennwert für den Fall der Unternehmenssanierung
- „grösser als CHF 0.00/Aktie“
Nennwert-History
- Mindestnennwert bis 1991: CHF 100/Aktie
- Mindestnennwert von 1991 bis 30.06.2001: CHF 10/Aktie
- Mindestnennwert seit 01.07.2001: CHF 0.01/Aktie
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