Die oberste Führungsebene hat Vorbildfunktion.
Unnötige oder hohe Entlassungsentschädigungen sind in mehrerer Hinsicht problematisch:
- imagemässig
- bei den Kunden
- bei den Banken
- bei den Investoren
- bei den Mitarbeitern, denen manchmal sehr viel abverlangt wird (Demotivation)
- bei den Sozialpartnern
- bei der breiten Öffentlichkeit
- rechtlich
- finanziell.
Entlassungsabfindungen sollten trotz Abgangskultur nur Ausnahmefälle darstellen.
Selbstregulierung
Economiesuisse hat für die Selbstregulierung den Swiss Code of Best Practice erarbeitet, der auch Regeln bezüglich Entlassungsabfindung enthält:
- Zuständigkeit: Compensation Committee (vgl. Ziff. 25 f.)
- Vorzeitiges Ausscheiden: Es sollen nur Abgangsleistungen erbracht werden, die vertraglich geschuldet oder im Gesellschaftsinteresse sind.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:EntsendungenEinleitung zu den EntsendungenAutoren:ArbeitgebertodEinleitung zum ArbeitgebertodAutoren:BonusrechtEinleitung zu Bonus und GratifikationAutoren:Befristeter ArbeitsvertragEinleitung zum befristeten ArbeitsvertragAutoren:Expats (Expatriates) / Inpats (I...Einleitung zu Expats (Expatriates) / Inpat...Autoren:Job SharingEinleitung zum Job Sharing
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht