Anleihensobligation und die kollektive Wahrung der Gläubigerinteressen
Der Gesetzgeber hat in OR 1157 ff. Vorkehr legiferiert, die
- den Gläubigern eine gemeinsame Interessenwahrung ermöglichen
- der Anleihensschuldnerin Sanierungsmassnahmen erlauben, ohne ein Nachlassverfahren einleiten zu müssen.
Die Anleihensobligation ist ein in Teilbeträge aufgeteiltes Grossdarlehen zu einheitlichen Bedingungen bei Zeichnungsfrist, Ausgabepreis, Liberierungsdatum, Zinssatz und Laufzeit.
Ebenfalls als Anleihensobligationen gelten:
- Wandelanleihen
- Optionsanleihen
Die Anleihensobligation ist anzugrenzen von:
- Beteiligungspapieren: Aktien, PS
- Wertrechten: Optionen
- Unverbriefte Obligationenanleihen: gewöhnliche Darlehen